Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 05.12.2024

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VIII/0082/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Neufassung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow.

Beschluss Nr.: VIII/0078/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die durch den Bürgermeister am 30.10.2024 eingereichte Klage gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Bevölkerungszahl vom 02.10.2024 zu genehmigen.

Beschluss Nr.: VIII/0057/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2023 und beschließt:

  1. das Jahresergebnis 2023 mit einem Gewinn von 1.264.439,90 Euro festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 1.264.439,90 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Beschluss Nr.: VIII/0058/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 05.12.2024 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2023 und beschließt:

  • der Betriebsleitung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr.: VIII/0052/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Wirtschaftsplan 2025 (Stand: 05.11.2024) des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

Beschluss Nr.: VIII/0071/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die aktualisierten Anlagen 1 und 2 des Betriebsführungsvertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und der Stadtwerke Güstrow GmbH.

Beschluss Nr.: VIII/0059/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 05.12.2024 die 9. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow mit einer Eigenkapitalverzinsung von 3,5 %.

Im Jahr 2025 wird:

- bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres
2022 sowie die Überdeckung des Jahres 2023 zu 50 % ausgeglichen,

- bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2022 sowie die Überdeckung des Jahres 2023 zu 50 % ausgeglichen,

- bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2022 sowie die Unterdeckung des Jahres 2023 zu 50 % ausgeglichen.

Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Beschluss Nr.: VIII/0045/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die 18. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom 09.11.2007.

Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Beschluss Nr.: VIII/0084/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024, dass der Ausschuss für Bürgerbeteiligung die Kompetenz erhält, eine Vorauswahl zu den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verwendung der finanziellen Mittel des Bürgerhaushaltes  vorzunehmen und die Prüfaufträge an die Verwaltung zu erteilen.

Beschluss Nr.: VIII/0062/1/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Barlachstadt Güstrow (Hebesatzsatzung).

Für das Haushaltsjahr 2025 gelten nachfolgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A   338%
  • Grundsteuer B   438%
  • Gewerbesteuer  381 v.H.

Beschluss Nr.: VIII/0062/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Barlachstadt Güstrow (Hebesatzsatzung).

Beschluss Nr.: VIII/0064/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Anlagerichtlinie für Geldanlagen der Barlachstadt Güstrow.

Beschluss Nr.: VIII/0049/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Beteiligungsrichtlinien für alle Beteiligungsunternehmen der Barlachstadt Güstrow sowie dem Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow.

Beschluss Nr.: VIII/0072/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 Kofinanzierungsanteile in Höhe von 22.616,21 € (= 50 % des Eigenanteils des MC Güstrow e.V.) für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED auf dem Vereinsgelände an den MC Güstrow e.V. im Haushaltsjahr 2024 auszuzahlen und damit den Eigenanteil des Vereins auf ebenfalls 22.616,21 € zu reduzieren.

Beschluss Nr.: VIII/0086/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 für die Bauvorhaben Klosterhof, Großer Kraul, Langendammscher Weg, Fuchssteig, Am Brink Erschließung Suckower Tannen und Brücke nach Dehmen über den Augraben jeweils eine nationale öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

Beschluss Nr.: VIII/0065/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Einleitung von Vergabeverfahren zur Erbringung von Planungsleistungen für das Bauvorhaben „Neubau einer Grundschule“. Diese Planungsleistungen sind europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb auszuschreiben.

Beschluss Nr.: VIII/0046/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Veröffentlichungszeitraum Juni/Juli 2024 eingegangenen Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 – Pferdemarkt/Tiefetal (Stand Februar 2024). Darüber hinaus gilt die Abwägungsentscheidung vom 25.04.2024 fort.

Beschluss Nr.: VIII/0047/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024:

  1. die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 101 - Pferdemarkt/Tiefetal (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
  2. die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 101 - Pferdemarkt/Tiefetal gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: VIII/0054/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Erbringung von Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude) für das Bauvorhaben „Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Nord“. Diese Planungsleistung wird europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Beschluss Nr.: VIII/0061/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 die Einleitung von Vergabeverfahren für das Bauvorhaben „Ausbau Radweg Schöninseler Weg bis Pfahlweg“. Grundlage für die Ausführung des Radwegs im Abschnitt zwischen Schöninseler Weg bis Pfahlweg bildet der vorliegende Entwurf. Die Bauleistungen sind öffentlich auszuschreiben. Die Leistungen für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen einer Freihändigen Vergabe zu vergeben.

Beschluss Nr.: VIII/0090/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 als Grundlage für die Umsetzung des Alternativstandortes den Standort 6 Pfaffenbruch und Nachtigallenberg/Am Wall für die Trimm-Dich-Geräte.

Beschluss Nr.: VIII/0079/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 120 - Glasewitzer Burg - Westlicher Teil gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).

Ziel ist es, den städtebaulichen Missstand, welcher durch die mangelhafte verkehrliche wie auch mediale Erschließung besteht, zu beseitigen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 umfasst die Flurstücke: 2/20 (teilw.), 2/17, 2/16, 2/15, 2/13, 2/9, 2/21 (teilw.), 2/7, 2/8, 2/12, 2/14, 2/6, 2/10, 3 (teilw.), 4/32, 4/34/, 4/26, 4/27, 4/15, 4/24, 4/39, 4/19, 4/10, 4/7, 4/36, 4/29, 4/25, 4/33, 4/20, 4/4, 4/35, 4/22, 4/17, 4/37, 4/30, 4/5, 4/38, 10 (teilw.), 11/14, 14/12, 14/14, 14/13, 15/3, 15/1, 15/5, 15/6, 15/7, 15/8, 16/2, 16/1, 17/10 (teilw.) und 18/2 (teilw.) der Flur 24 der Gemarkung Güstrow mit einer Größe von 14,2 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Es handelt sich dabei um den westlichen Teilbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 4 - Glasewitzer Burg. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 120 beschließt die Stadtvertretung die sich daraus ergebende Überplanung des  Bebauungsplans Nr. 4 - Glasewitzer Burg in dem betroffenen Bereich. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wird abgesehen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB).

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VIII/0055/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024, im Ergebnis des Angebotsverfahren während der 2. Ausschreibung „Erbbaurechtliche Verpachtung Schabernack“ die Annahme des abgegebenen Angebots nebst Planungskonzept.

Beschluss Nr.: VIII/0087/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 eine Kreditaufnahme des im Wirtschaftsplan 2024 geplanten Kredites in Höhe von 3.000.000,00 €.

Beschluss Nr.: VIII/0088/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.12.2024 alle erforderlichen Schritte zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes für ein Grundstück in der Gemarkung Güstrow.