Flächennutzungsplanung

Die Flächennutzungsplanung in Güstrow begann 1990. Bewusst wurde von der nach dem Baugesetzbuch möglichen Überleitung des Generalbebauungsplanes kein Gebrauch gemacht. Stattdessen wurde am 29.09.1990 der Beschluss zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes (Beschluss-Nr. 56 - 7/90) gefasst. Dieser sollte nicht nur den geänderten gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen gerecht werden, sondern sich insbesondere an den Zielvorstellungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Sinne einer lokalen Agenda 21 orientieren. Aufbauend auf einer Vielzahl von Fachplanungen, beginnend von der Landschaftsplanung bis hin zur Lärmminderungsplanung wurde am 20.05.1999 der Flächennutzungsplan für die Barlachstadt Güstrow von der Stadtvertretung beschlossen (Beschluss-Nr.  II/1663/99). Die Genehmigung wurde am 02.08.1999 durch das Ministerium für Arbeit und Bau Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Die Bekanntmachung erfolgte im Güstrower Stadtanzeiger 9. Jahrgang/Nr. 8 September 1999.

Im Flächennutzungsplan (FNP) werden die im Güstrower Positionspapier formulierten konzeptionellen Zielvorstellungen konsequent auf der stadtplanerischen Ebene weiterverfolgt. Die Ausweisung der Flächen orientiert sich an den Prämissen:

  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung,
  • Revitalisierung und Nachverdichtung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs,
  • Bewahrung der Landschaft vor weiterer Zersiedlung,
  • Nutzung vorhandener Ressourcen und
  • Stadt der kurzen Wege.


Der Flächennutzungsplan ist eine Zielplanung, d. h. er enthält die Vorstellungen der Barlachstadt Güstrow über die Nutzung der bebauten und unbebauten Flächen sowie der auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen innerhalb des Stadtgebietes Güstrows einschließlich der Gemarkung Bauhof, Klueß, Neu Strenz und Suckow für etwa 10 - 15 Jahre (Flächenbilanz FNP). Er enthält keine parzellenscharfen Aussagen und rechtsverbindlichen Festsetzungen, sondern dokumentiert die geplante Art der Bodennutzung. Zur Erklärung dieser Festsetzungen ist ein Erläuterungsbericht beigefügt. Der FNP wird deshalb auch vorbereitender Bauleitplan genannt. Das gesetzliche Instrument hierfür ist das Baugesetzbuch.

Unmittelbare rechtliche Wirkungen hat der Flächennutzungsplan nur gegenüber öffentlichen Planungsträgern, d. h. er bildet die Handlungsgrundlage für die Verwaltung, er hat jedoch grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung für den Bürger d. h. aus dem Flächennutzungsplan können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.

Der Flächennutzungsplan wurde analog erstellt und kann im Stadtentwicklungsamt, Abteilung Stadtplanung, Baustraße 33, 4. OG eingesehen werden.

Weitere Dateien bieten wir Ihnen zur Information an:

  

Neubekanntmachung der digitalen Fassung des wirksamen Flächennutzungsplans der Barlachstadt Güstrow von September 1999

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 23.03.2017 beschlossen:

  1. gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans inklusive der Fortschreibung des Landschaftsplans für die Barlachstadt Güstrow,
  2. als Planungsgrundlage den Flächennutzungsplan von 1999 in eine digitale Fassung zu bringen, in diese alle bisher erfolgten Änderungen und Berichtigungen einzuarbeiten und diese Fassung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.

Die Erstellung der digitalen Fassung ist nun abgeschlossen und ist im Stadtanzeiger Mai 2018 bekannt gemacht worden.

Die digitale Fassung des Flächennutzungsplanes finden Sie hier

Für die Neuaufstellung wurde eine Bevölkerungsprognose bis 2035 sowie eine Prognose der wohnungsnachfragenden Haushalte bis zum Jahr 2035 erstellt.

Die Prognose finden Sie hier:

Berichtigung der Neufassung des Flächennutzungsplans

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 77 - Stahlhof gefasst
Mit diesem Beschluss erfolgte auch die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich Stahlhof. Die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans finden Sie hier:

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 98 - Einzelhandel Eisenbahnstraße gefasst.
Mit diesem Beschluss erfolgte auch die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplans für den Bereich Eisenbahnstraße.
Die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplans finden Sie hier: