Ordnung und Sicherheit

Liebe Güstrowerinnen, Güstrower und Gäste,

unsere Stadt soll sicherer und sauberer werden. Dafür wollen wir alles tun. Bitte haben Sie Verständnis, dass diejenigen, die unsere Hinweise nicht ernst nehmen, zukünftig zur Kasse gebeten werden.

Ordnungswidrigkeiten

Auszug aus dem Tatbestandskatalog des Kommunalen Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (KOSD):

Tatbestand Ordnungsgeld
Aschenbecher ausleeren 20,00 €
Zigarettenkippen wegwerfen 10,00 €
Essensreste wegwerfen 10,00 €
Flaschen/Dosen wegwerfen 10,00 €
Papier wegwerfen 10,00 €
Verpackungsmaterialien wegwerfen 10,00 €
Abfälle wegwerfen 10,00 €
Wertstoffe neben Containern ablegen 10,00 €
Hunde-, Pferde- u.a. Kot liegen lassen 20,00 €
Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit 20,00 €



Für die nachfolgenden Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen bis 5.000,00 € entsprechend dem Einzelfall festgesetzt werden (Auszug):

Ruhestörender Lärm
Hund läuft unbeaufsichtigt herum
Verstoß gegen Leinenzwang
Mitnahmeverbote von Hunden missachtet
Missachtung des Maulkorb- bzw. Leinenzwanges
Erlaubnisse/Berechtigungen nicht vorgelegt
S.g. "Kampfhund" nicht angemeldet

Aufstellen Spielgeräte

Gebühren

Was Gebühr
Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes 26,00 Euro - 255,00 Euro
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 102,00 Euro - 417,00 Euro
Erlaubnis zum Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen 153,00 Euro - 800,00 Euro
glücksspielrechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle bzw. andere Aufstellorte 220,00 Euro - 1.500,00 Euro


Fristen

Die Anträge haben mindestens eine Bearbeitungszeit von drei Wochen, da weitere Ämter und Behörden zur Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.


Formulare

Baustellen auf Straßen

Baustellen auf öffentlichen Straße und Gehwegen sind genehmigungspflichtig.

Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan / Beschilderungsplan

Fristen
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor der Maßnahme zu stellen.

Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach Dauer, Umfang und Art der Maßnahme.

Formulare

Bewohnerparken

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Der Parkausweis ist ein Jahr gültig.

Gebühr
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt die Gebühr 30,70 Euro.

Formulare

Parkerleichterung Schwerbehinderte

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl besitzen, erhalten einen Parkausweis der in ganz Europa gültig ist.
Es gibt ferner für weniger stark behinderte Personen (Merkzeichen G) einen Parkausweis mit eingeschränktem Nutzungsumfang. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde.

Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:

  • 1 Passbild
  • Schwerbehindertenausweis

Formulare

Parkerleichterung Handwerker

Handwerksbetrieben kann auf Antrag für Werkstattfahrzeuge oder für Fahrzeuge zum Transport von Werkzeug und Material eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung erteilt werden.

Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheines

Gebühr

Was Gebühr
erstes Kfz 51,00 Euro
zweites Kfz 46,00 Euro
drittes Kfz 41,00 Euro
viertes Kfz 36,00 Euro
fünftes Kfz 31,00 Euro
jedes weitere Kfz 26,00 Euro

Formulare

Parkerleichterung Soziale Dienste

Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und das Abstellen eines Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung hilfs- und pflegebedürftige Menschen unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung erteilt werden.

Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheines

Gebühr
pro Kfz 29,00 €

Formulare

Hunde-Haltung

Gefährliche Hunde dürfen nicht gezüchtet (nichtgewerbsmäßige Zucht), gehalten und geführt werden, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis nach § 4 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO Mecklenburg Vorpommern) vor. Die Ausbildung zu einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ist untersagt.

Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Hunde der Rassen und Gruppen:
American Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bull Terrier,
Bull Terrier,
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde handelt.

Wie und was?
Das nichtgewerbsmäßige Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn

  1. die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt (Führungszeugnis),
  3. die der Zucht oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.

Formulare

Plakatwerbung

Die Barlachstadt Güstrow steht hinsichtlich Plakatierungen im öffentlichem Verkehrsraum in einem Vertragsverhältnis mit der Güstrower Werbeagentur WOSCH.

Sammlung Lotterien

Sondernutzungen

Sondernutzungen auf öffentlichen Straße und Gehwegen sind genehmigungspflichtig.

Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan

Fristen
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor Nutzung zu stellen.

Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach Dauer, Umfang und Art der Sondernutzung.

Formulare

Veranstaltungen

Wildschäden

Gewerbeangelegenheiten

Sie erhalten h i e r Informationen zu Gewerbeangelegenheiten