Neues Parkraumbewirtschaftungskonzept für die historische Altstadt der Barlachstadt Güstrow

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat in ihrer Sitzung am 30.06.2022 die Umsetzung nachfolgender Maßnahmen aus der Fortschreibung der „Konzeption zur Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt“ beschlossen:

1. Die Stadtvertretung nimmt die vorgelegte Fortschreibung der „Konzeption zur Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs in der Altstadt“ zustimmend zur Kenntnis
2. Die Stadtvertretung beschließt die Konzeption als Grundlage für die weitere Entwicklung zu verwenden. Der Bürgermeister wird mit der Umsetzung beauftragt.
3. Die bisherigen Bewohnerparkzonen I bis IV werden zu einer Bewohnerparkzone I Altstadt zusammengefasst.
4. Als zusätzliches Angebot für die Bedarfsdeckung der Nachfrage der Altstadt wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen für die Planung zur Errichtung eines ebenerdigen Parkplatzes oder einer doppelstöckigen Parkebene auf dem Gelände des ehemaligen Filters zu klären und vorzubereiten.
5. Als Grundlage für die künftige entgeltliche Bewirtschaftung beschließt die Stadtvertretung das Szenario III umzusetzen.
6. Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung die Gebührenordnung für das Parken auf mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Flächen der Barlachstadt entsprechend zu überarbeiten und vorzulegen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der GüstrowCard Betreibergesellschaft die technischen Voraussetzungen zur zeitnahen Umsetzung der „Brötchentastenfunktion“ zu schaffen.

Bei weiteren inhaltlichen Fragen zur Parkraumbewirtschaftung können Sie sich gerne an Herrn Brüß im Stadtentwicklungsamt (Telefon 769 444) wenden.

- Konzeption Parkraumbewirtschaftung
- Vergleich der Szenarien zur entgeltlichen Bewirtschaftung Fortschreibung 2020 - 2021
- Vorteile-Nachteile der Szenarien zur Steigerung der Einnahmen Fortschreibung 2020 - 2021