Verkehrskonzept Wohngebiet Goldberger Viertel, Magdalenenlust und Südstadt (1. Bauabschnitt)
Ergebnisse der Verkehrszählungen/Wirkungskontrollen

Mit dem Ziel, das Wohngebiet Goldberger Viertel vom Durchgangsverkehr nachhaltig zu entlasten, wurden im Jahr 2013 verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt. Ausgangpunkt war eine umfassende Analyse zum Verkehr auf den Zu- und Ausfahrten des Wohngebietes Goldberger Viertel sowie auf den Straßen innerhalb der Wohngebiete Goldberger Viertel, Magdalenenlust und Südstadt (1. Bauabschnitt).

Die Ausdehnung des Untersuchungsraumes umfasst Teile der Wohngebiete Goldberger Viertel und Südstadt sowie das Wohngebiet Magdalenenlust. Im Westen wird der Untersuchungsraum durch die Goldberger Straße und im Nord-Osten von der Plauer Straße begrenzt. Südlich des Untersuchungsraumes befindet sich die Südstadt mit ihrem 2. Bauabschnitt und im Osten grenzt der Landschaftsraum mit dem Inselsee an.
Die Goldberger Straße ist in der Kategorie eine Landesstraße mit überregionaler Bedeutung.
Bei der Plauer Straße und fortführend Plauer Chaussee handelt es sich um ein Gemeindestraße, welche im Erschließungsstraßennetz der Barlachstadt eine örtliche Einfahrtsstraße ist und den Charakter einer Hauptverkehrsstraße besitzt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06). Die Bedeutung dieser Straßen spiegelt sich in der Verkehrsbelastung beider Erschließungsanlagen wieder. Von der Goldberger Straße liegen Zählwerte aus 2 weiteren Jahren vor. Die Ergebnisse stehen für 24-Stundenzählungen jeweils an einem Donnerstag.

Zählstelle Zählung 2006 Kfz/24 h Zählung 2010 Kfz/24 h Zählung 2013 Kfz/24 h
Goldberger Straße 15.096 15.181 13.235
Plauer Chaussee 9.163
Plauer Straße 10.820

Anhand der Tageszählwerte der Donnerstage aus dem Jahr 2013 erfolgte auf der Grundlage des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen die Umrechnung auf das Wochenmittel und dann die Umrechnung des Wochenmittels auf den durchschnittlich täglichen Verkehr (DTV) im Jahr 2013.
Diese Werte stehen für den Durchschnitt der wöchentlichen und monatlichen Schwankungen von Tageszählungen.

Zählstelle Tageszählung 2013 Kfz/24 h Wochenmittel 2013 Kfz/24 h DTV 2013 Kfz/24 h
Goldberger Straße 13.235 11.911 11.700
Plauer Chaussee 9.163 8.247 8.314
Plauer Straße 10.820 8.314 9.427

Die Landesstraße L 17 weißt im Jahr 2013 die höchste Belastung auf, gefolgt von der Plauer Straße und Plauer Chaussee. Alle drei Straßen gehören zum Vorrangstraßennetz der Barlachstadt Güstrow.

Plauer Straße (Gemeindestraße)

Die Auswirkungen der laufenden Baumaßnahme Rostocker Chaussee auf die Plauer Straße konnten anhand von 24-Stundenzählungen geprüft werden. Das Verkehrsaufkommen vor Beginn des Ausbaus der B 103/B 104 Ortsdurchfahrt Güstrow betrug an einem werktäglichen Dienstag 8.167 Kfz/24 h. Mit dem Bauvorhaben Rostocker Chaussee ist die Verkehrsbelastung an einem vergleichbaren Dienstag auf 11.851 Kfz/24 h angestiegen. Das entspricht einer Zunahme von 3.684 Kfz/24 h bzw. das 1,45-fache der Belastung vor Maßnahmebeginn.
Ob und welche Auswirkungen das erhöhte Verkehrsaufkommen auf den Untersuchungsraum hat, wird nachfolgend näher betrachtet.
Zur Umfahrung der Ampelanlagen auf der Goldberger Straße wird im Untersuchungsraum der Straßenzug Gutower Straße – Bürgermeister-Dahse-Straße – Weinbergstraße durch Ortskundige genutzt. Diese verläuft parallel zur Plauer Straße und Goldberger Straße, sodass zum Beispiel ein Erreichen der Südstadt mit den darin befindlichen Einkaufsmöglichkeiten alternativ durchaus gegeben ist. Im Unterschied zu den Straßen des Vorrangstraßennetzes verläuft der besagte Straßenzug durch ein reines Wohngebiet, in welchem eine Tempo-30-Zone angeordnet ist. Zur Untersetzung des verkehrsberuhigten Bereiches und um den durchgehenden Straßenzug für Schleichverkehre unattraktiver zu machen, wurde im Jahr 2013 an allen Knotenpunkten entlang des durchgehenden Straßenzuges die Rechts-vor-Links-Regelung angeordnet. Dies und die Auswirkungen der Baumaßnahme B 103/B104 Ortsdurchfahrt Güstrow werden in den Bewertungen der Verkehrsbelastungen mit berücksichtigt.
Für das Jahr 2013 ist darüber hinaus die Umleitung des Pfahlweges über die betreffenden Straßen einzubeziehen. So konnte das Ärztehaus, der Werkstoffhof und die seeseitige Wohnbebauung Pfahlweg nur über die Gutower Straße, Weinbergstraße, Bürgermeister-Dahse-Straße und den Fischerweg erreicht und wieder verlassen werden. In der Komplexität dieser Randbedingungen werden die Verkehrsbelastungen nachfolgend straßenbezogen bewertet.

Zufahrt Gutower Straße

Direkt von der Plauer Chaussee und Plauer Straße ist die Gutower Straße die einzige Zufahrt in die Wohngebiete Goldberger Viertel, Magdalenenlust und Südstadt (1. Bauabschnitt).
Von der Gutower Straße zweigen bis zur Bürgermeister-Dahse-Straße die Straße An der Fähre und die Rosiner Straße ab. Beide sind jedoch keine alternative Erschließungsstraßen zur Gutower Straße, sondern dieser von der Verkehrsbedeutung deutlich untergeordnet.
Die Rosiner Straße erschließt als Wohnweg die in ihr angrenzende Bebauung. Die Straße an der Fähre verfügt als Wohnweg lediglich über eine unbefestigte Oberfläche im Fahrbahnbereich und ist mit Ausnahme der Radfahrer und Anlieger für den Verkehr gesperrt.
Eine Verkehrszählung wurde von den beiden Wohnwegen lediglich An der Fähre durchgeführt.
Der Hintergrund dafür lag darin festzustellen, wie hoch die Verkehrsbelastung bei dem Verbot für Fahrzeuge aller Art ausgenommen den Anlieger und Radfahrer ausfällt. Gezählt wurde an einem Donnerstag, den 10.10.2013, eine Verkehrsbelastung von 268 Kfz/24 h.
Davon fuhren 148 Kfz/24 h in Richtung Gutower Straße und 120 Kfz/24 h in Richtung Bürgermeister-Dahse-Straße. Die Spitzenstundenbelastung auf dem Querschnitt fiel in die Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr mit 28 Kfz/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeiten am Zähltag lagen zwischen 21 und 28 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit wurde in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr mit 35 km/h ermittelt. Die Straße An der Fähre entspricht mit der Spitzenstundenbelastung von 28 Kfz/h der Charakterisierung eines Wohnweges mit einer Verkehrsstärke von deutlich unter 150 Kfz/h. Es ist zwar davon auszugehen, dass Verkehrsteilnehmer die Straße An der Fähre verkehrswidrig befahren, jedoch eignen sich Maßnahmen über das Verkehrsverbot hinaus nicht, um das Verkehrsaufkommen weiter zu reduzieren.
Eine Verkehrsüberwachung des Verkehrsverbotes ist bei dem Verkehrsaufkommen kaum zielführend.
In der Gutower Straße wird das Verkehrsaufkommen seit Jahren überwacht, um daraus Rückschlüsse ziehen zu können. Die Gegenüberstellung von vergleichbaren Tagesverkehren stützt sich nachfolgend auf den Donnerstag als repräsentativen Zähltag.
Im Oktober 2010 wurde ein Verkehrsaufkommen von 5.261 Kfz/24 h ermittelt, wovon 2.665 Kfz/24 h in Richtung Bürgermeister-Dahse-Straße und 2.596 Kfz/24 h in Richtung Plauer Straße/Plauer Chaussee fuhren. In der Verkehrszählung vom September 2011 betrug die vergleichbare Verkehrsbelastung 4.718 Kfz/24 h, mit 2.783 Kfz/24 h in Richtung Bürgermeister-Dahse-Straße und 1.935 Kfz/24h in Richtung Plauer Straße/Plauer Chaussee. Damit lag die Belastung um 543 Kfz/24 h (10,3 %) unter der Belastung aus dem Vorjahr. Im Jahr 2013 wurden gleich mehrere Verkehrszählungen durchgeführt. So wurde das Verkehrsaufkommen vor Beginn des Bauvorhabens Pfahlweg, in der Zeit und nach Abschluss des Vorhabens gezählt.

Zählstelle Gutower Straße Kfz/24 h

Tag Anzahl
21.02.2013 4.170
10.10.2013 5.503
14.11.2013 4.969
19.12.2013 4.958

Die Ergebnisse der Verkehrszählungen im Jahr 2013 machen die Einflüsse von Baumaßnahmen im Stadtgebiet von Güstrow deutlich. In der Februarzählung liefen keine Baumaßnahmen im Stadtgebiet. Die Verkehrsbelastung lag mit 4.170 Kfz/24 h unter den Belastungen aus den Jahren 2010 und 2011. Im Oktober liefen der Ausbau des Pfahlweges und der Rostocker Chaussee. Die Verkehrsbelastung auf der Gutower Straße stieg auf 5.503 Kfz/24 h an. Die Ursachen dafür lagen vor allem in der veränderten Erreichbarkeit der Pfahlweges mit seinen Zielen Ärztehaus, Werkstoffhof und Wohnbebauung Pfahlweg.
Mit der Fertigstellung und Verkehrsfreigabe des Pfahlweges ging die Belastung auf 4.969 Kfz/24 h zurück. Damit liegt sie aber immer noch deutlich oberhalb des im Februar ermittelten Wertes. Diese Zunahme des Verkehrsaufkommens wird der Verlagerung von Verkehren durch das Bauvorhaben B 103/B 104 Rostocker Chaussee zugeordnet.
Mit dem Ende des Bauvorhabens in diesem Jahr und den dazugehörigen Maßnahmen der Einrichtung einer Grünen Welle auf dem durchgehenden Straßenzug Goldberger Straße – Liebnitzstraße – Rostocker Chaussee sowie der Änderung der vorwegweisenden Beschilderung an den Bundesstraße und Landesstraßen zur Entlastung der Plauer Straße – Plauer Chaussee wird auch von einer nachhaltigen Entlastung des Wohngebietes vom Durchgangsverkehr ausgegangen.
Als Maßnahme zur Untersetzung der Tempo-30-Zone in den Wohngebieten Goldberger Viertel und Südstadt 1. Bauabschnitt wurde als Verkehrsversuch auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO am 14.06.2013 die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links“ auf der Gutower Straße, Bürgermeister-Dahse-Straße-und Weinbergstraße angeordnet. Im Verlauf der Gutower Straße sind davon die Kreuzungen mit der Rosiner Straße und der Bürgermeister-Dahse-Straße betroffen. Die Einsehbarkeit beider Knotenpunkte zwingt den Fahrzeugführer zu einer deutlich verminderten Geschwindigkeit. Die Diskussionen seit der Einführung der echts-vor-Links-Regelung fallen nicht durchweg positiv aus. Besonders an den beiden vorgenannten Knotenpunkten scheiden sich die Auffassungen über „Sinn oder Unsinn“ einer Rechts-vor-Links-Regelung. Tatsache ist jedoch, dass ein ständiger Wechsel von vorfahrtberechtigten und „Rechts-vor-Links“ geregelten Knotenpunkten den Fahrzeugführer mehr verwirren, als es Vorteile bringen würde. Für eine vorfahrtberechtigte Regelung muss es wie im all der Straße „An der Fähre“ stichhaltige Gründe geben. Diese konnten bisher jedoch für die Rosiner Straße nicht herausgestellt werden. Die Regelung wirkt verkehrsberuhigend. An der Kreuzung mit der Bürgermeister-Dahse-Straße wird ebenfalls die schlechte Einsehbarkeit und die „Pattsituation“ bei drei gleichzeitig in den Knotenpunkt fahrenden Fahrzeugen ins Feld gegen die Regelung geführt (siehe Abbildung). Aufgrund des großen Radius aus der Gutower Straße in die Bürgermeister-Dahse-Straße und der schlechten Einsehbarkeit ist der Fahrzeugführer aus der Gutower Straße gezwungen, als Linksabbiegender in die Bürgermeister-Dahse-Straße weit in den Knotenpunkt hineinzufahren. Kommt es in diesem Moment zu der dargestellten Verkehrssituation am Knotenpunkt, führt die Unsicherheit der Fahrzeugführer häufig zu einer Gefahrensituationen. Unfälle sind jedoch auch hier bisher nicht zu verzeichnen.

Im weiteren Verlauf des Straßenzuges Bürgermeister-Dahse-Straße – Weinbergstraße sind keine vergleichbaren Situationen anzutreffen. Die Rechts-vor-Links-Regelung innerhalb der Tempo-30-Zone trägt zu einer Verkehrsberuhigung bei, die Attraktivität des durchgehenden Straßenzuges für den Durchgangsverkehr als Alternative zur Goldberger Straße verschlechtert sich.
Das Meinungsbild der Betroffenen geht sowohl bei den Bewohnern als auch sonstigen Betroffenen weit auseinander. So gibt es einerseits Rufe nach einer Rückführung des Verkehrsversuchs auf den alten Zustand als auch Befürwortung zu Beibehaltung. Grundsätzlich bleibt jedoch festzuhalten, dass nicht die Rechts-vor-Links-Regelung den Sonderfall innerhalb einer Tempo-30-Zone darstellt sondern dies eine vorfahrtsregelnde Verkehrsführung ist.
Innerhalb des Zeitraums des Verkehrsversuchs hat die Polizei insgesamt zwei Verkehrsunfälle mit dem Verstoß rechts vor links aufgenommen. Sie schätzt zusammenfassend jedoch ein, dass die jetzige verkehrsrechtliche Anordnung überwiegend positiv auf die Verkehrsteilnehmer wirkt.
Gegen die Rechts-vor-Links-Regelung spricht sich hingegen die Regionalbus Rostock GmbH aus, die mit ihren Stadtbuslinien die Wohngebiete erschließen. Das ständige Abbremsen und erneute Anfahren an den Einmündungen würde auch Nachteile hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und der Schadstoffimmissionen mit sich bringen. An Kreuzungen mit schlechter Einsehbarkeit in die einmündenden Straßen ist ein fast vollständiges Anhalten der Fahrzeuge unumgänglich. Die Regionalbus Rostock GmbH spricht sich für die Variante vor Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung aus.
Zur weiteren Bewertung des Verkehrsversuchs sollen nachfolgend die Ergebnisse anderer Zählstellen hinzugezogen werden.
Die Weinbergstraße ist aus Richtung Süden die zweite bedeutende Zufahrtsstraße in den Untersuchungsraum und zugleich von Bedeutung für den durchgehenden Straßenzug. Wie in der Gutower Straße wurde auch hier die größte Verkehrsbelastung im Jahr 2010 ermittelt.
Der deutlich geringeren Verkehrsbelastung vom Februar 2013 steht eine erneut höhere Belastung im Oktober 2013 gegenüber. Da der Verkehrsversuch im Juni 2013 in Kraft getreten ist, lassen sich hinsichtlich der Wirkungen keine Rückschlüsse auf eine Entlastungswirkung ziehen. Diese konnte nicht eintreten, da die Weinbergstraße in diesem Zeitraum Umleitungsstrecke im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Pfahlweg war, als auch von der Baumaßnahme B 103/B104 Ortsdurchfahrt Güstrow beeinflusst wird. Der Zählwert vom Oktober 2013 spiegelt noch die Mehrbelastung dieser beiden Maßnahmen wieder. Die Wirksamkeit der Rechts-vor-Links-Regelung hinsichtlich einer Entlastung lässt sich auch hier erst nach Abschluss des Ausbauvorhabens B 103/B 104 abschließend prüfen.

Zählstelle Weinbergstraße am Kreisverkehr Kfz/24 h

Tag Anzahl
18.11.2010 4.944
21.02.2013 4.084
10.10.2013 4.708

Im Verlauf der Weinbergstraße, zwischen den Knotenpunkten mit den Straßen Am Wasserturm und Bistede, befindet sich eine weitere Zählstelle zur Prüfung von Änderungen der Verkehrsbelastung.
Da nicht zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Anzahl an Verkehrszählgeräten zur Verfügung stand, konnten nicht immer flächendeckend an allen Zählstellen Zählungen durchgeführt werden.
Anhand der vorliegenden Werte wird jedoch deutlich, dass die Belastung aus dem Jahr 2010 mit der Belastung vom Oktober 2013, wo die Umleitungsstrecke des Pfahlweges über die Weinbergstraße lief, bis auf 1,6 % kaum voneinander abweichen. Ohne die Umleitungsstrecke und das Bauvorhaben B 103/B 104 wäre auch hier eine deutlich geringere Belastung aufgetreten. Eine Wirkungskontrolle der Rechts-vor-Linksregelung anhand von absoluten Belastungszahlen ist auch hier erst nach Abschluss des Bauvorhabens B 103/ B 104 Ortsdurchfahrt Güstrow möglich. Anhand der aktuellen Zählungen lässt sich jedoch feststellen, dass die gemessenen durchschnittlichen Geschwindigkeiten zwischen 40 und 53 km/h mit Vorfahrtsregelung auf 28 bis 43 km/h zurückgegangen sind. Hier zeigt die Rechts-vor-Linksregelung die angestrebte Wirkung zur Beruhigung des Verkehrs.

Zählstelle Weinbergstraße zw. Am Wasserturm - Bistede Kfz/24 h

Tag Anzahl
11.11.2010 3.919
10.10.2013 3.858

Zusammenfassung/Fazit

Die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen machen deutlich, dass eine Entlastung aufgrund bedeutender Ausbauvorhaben innerhalb der Barlachstadt für den Verkehrsversuch der „Rechts-vor-Links-Regelung“ aktuell nicht nachgewiesen werden kann. Sowohl die in diese Zeit fallende Baumaßnahme Pfahlweg, als auch das erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Plauer Chaussee als Gemeindestraße im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 103/B 104 Ortsdurchfahrt Güstrow wirkten sich im Jahr 2013 nicht entlastend auf den durchgehenden Straßenzug des Untersuchungsraums aus. Für die Maßnahme Pfahlweg wurde der Straßenzug zudem auch als offizielle Umleitung für das Ärztehaus, die Wohnbebauung und den Wertstoffhof benötigt. Während der noch laufenden Ausbaumaßnahme B 103/B 104 wirken sich die in Verkehrsspitzen auftretenden hohen Verkehrsbelastungen auf die Leistungsfähigkeiten der Plauer Straße und Goldberger Straße mit ihren lichtsignalgeregelten Knotenpunkten auch auf den Untersuchungsraum aus. So sind in diesen Zeiten höhere Belastungen durch ortskundige Autofahrer auf dem durchgehenden Straßenzug im Untersuchungsraum feststellbar. Die „Rechts-vor-Links-Regelung“ kann dies auch nicht so unattraktiv machen, dass es nicht zu einem höheren Verkehrsaufkommen kommt. Insgesamt liegt das Verkehrsaufkommen jedoch unter den Werten von 2010. Es ist somit davon auszugehen, dass durch die noch geplanten Maßnahmen mit der Einrichtung der Grünen Welle auf der Süd-Nord-Achse durch die Barlachstadt und den Veränderungen in der wegweisenden Beschilderung zugunsten der Plauer Straße und Plauer Chaussee sich eine spürbare Entlastung auf dem durchgehenden Straßenzug des Untersuchungsraumes einstellen wird.
Trotz des „Für und Widers“ aus den vorliegenden Stellungsnahmen zur „Rechts-vor-Links-Regelung“ wird der Verkehrsversuch verlängert. Bei der „Rechts-vor-Links-Regelung“ handelt es sich um den Regelfall an Kreuzungen innerhalb von Tempo-30-Zonen. Von den betroffenen Knotenpunkten wird der Knoten Gutower Straße/Bürgermeister-Dahse-Straße jedoch bezogen auf mögliche Auffälligkeiten von Unfallhäufungen weiter kritisch beobachtet.
Abweichend zur Rechts-vor-Links-Regelung käme hier auch die bisherige Vorfahrtsregelung in Betracht. Diese stützt sich vor allem auf die schlechte Einsehbarkeit aus Richtung Gutower Straße beim Linksabbiegen. Die Verlängerung des Verkehrsversuchs ist bis zum 31.12.2014 geplant. In dieser Zeit finden weitere Wirkungskontrollen statt. Nach Auswertung der verlängerten Testphase wird im Jahr 2015 über die Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf der Weinbergstraße gemäß der Anregung der Anwohner entschieden.