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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Bürgerhaushalt 2024 - Vorschlagsfrist endet am 31.07.2024
Bürgerinnen und Bürger der Barlachstadt Güstrow werden weiterhin aufgerufen, Vorschläge für Maßnahmen/Aktivitäten einzureichen, die aus dem Bürgerhaushalt 2024 finanziert werden sollen. Die Vorschläge können noch bis zum 31.07.2024 schriftlich per Post oder online im Büro der Stadtvertretung, Rathaus, Markt 1 eingereicht werden. Ansprechpartner ist Herr Ole Schulz, E-Mail Adresse ole.schulz@guestrow.de.
Für die Einreichung der Vorschläge gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Das Gesamtvolumen für alle Maßnahmen beträgt 30.000 €.
- Es können verschiedenen Einzelmaßnahmen im Rahmen des Gesamtbudgets realisiert werden.
- Die Kosten der Einzelmaßnahmen sollten 10.000 € nicht übersteigen.
- Die Vorschläge müssen innerhalb eines Jahres umsetzbar sein.
- Die Vorschläge dürfen keine Maßnahmen beinhalten, die bereits im Haushalt der Stadt geplant sind. Der Haushaltsplan 2024/2025 ist auf www.guestrow.de/ortsrecht-oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
- Die Maßnahmen müssen konkret und umsetzbar sein und in der Zuständigkeit der Stadt liegen.
- Sie dürfen keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen und sollen der Allgemeinheit zugutekommen.
- Die Maßnahmen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Entscheidung über die Mittelverwendung trifft der Hauptausschuss voraussichtlich in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024.
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow hat mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen, finanzielle Mittel für einen Bürgerhaushalt einzustellen. Nach dem ersten Aufruf vom 18.03.2023 sind lediglich zwei umsetzbare Vorschläge eingegangen.
Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Karin Bartock, Pressestelle
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
karin.bartock@guestrow.de