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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 07.03.2024
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/1085/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024:
Die Niederschrift (Tonaufzeichnung) der Sitzung der Stadtvertretung vom 11.01.2024 wird entgegen § 13 (2) Geschäftsordnung der Stadtvertretung bis zu einer abschließenden Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht gelöscht.
Beschluss Nr.: VII/1071/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024:
Der Bürgermeister der Barlachstadt wird gebeten, den zuständigen Vertreter der Landesregierung M-V zu einer gemeinsamen Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden zeitnah, jedoch spätestens bis zum 30.04.2024 einzuladen, um den aktuellen Sachstand bezüglich einer möglichen Verlagerung der Ausbildung/des Studiums der Verwaltung zu erörtern.
Beschluss Nr.: VII/1008/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die in der Anlage befindliche Tourismuskonzeption 2023+ der Barlachstadt Güstrow als Grundlage für die weitere touristische Entwicklung zu nutzen. Im Sinne eines zielorientierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes sollen daraus konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Dafür sind die unter Punkt 7 der Tourismuskonzeption genannten Maßnahmenkomplexe, deren Unterpunkte und ggf. weitere zeitlich in kurz-, mittel- oder langfristig umzusetzende Maßnahmen einzuordnen und deren finanzielle Auswirkungen (Schätzwerte) zu benennen. Vorteilhaft wäre bei dieser Konkretisierung, touristische Leistungsträger einzubeziehen. Die zeitlich und finanziell spezifizierten Maßnahmenkomplexe und Unterpunkte sind der Stadtvertretung bis zum 20.12.2024 vorzulegen.
Beschluss Nr.: VII/1066/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Annahme der Schenkung der Gedenktafeln (deutsch und englisch) zur ehemaligen Synagoge in Güstrow in Krönchenhagen durch die Initiative Jüdisches Gedenken sowie die Anordnung dieser hinter die Inschrift auf dem Bürgersteig.
Beschluss Nr.: VII/1017/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die
1. Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Grund- und Regionalschulen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow als Grundlage für die weitere Arbeit der Verwaltung.
Beschluss Nr.: VII/1009/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die veränderte Kapazitätsplanung für Schulen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow ab dem Schuljahr 2024/25.
Beschluss Nr.: VII/1023/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Annahme einer Geldspende von Famila-Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co. KG in Höhe
von 1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürftigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.
Beschluss Nr.: VII/1015/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die
1. Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Barlachstadt Güstrow vom 26.06.2020.
Die Kalkulationen der Gebühren für den Betreuungsmehrbedarf gem. § 3b (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Beschluss Nr.: VII/0999/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024/2025 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Barlachstadt Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0998/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 - Bioenergiepark gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer Erweiterungsfläche für Gärrestspeicher zur Erhöhung der Lagerkapazitäten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 172/7 der Flur 1, Gemarkung Suckow, mit einer Größe von ca. 4 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss Nr.: VII/1000/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 118 – Freiflächensolarpark Klueß gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Energiegewinnung“ zur Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Standort der ehemaligen Nerzfabrik.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst anteilig das Flurstück 97/5 der Flur 1, Gemarkung Klueß, mit einer Größe von ca. 8 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss Nr.: VII/1001/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 – Am Filter/Mühlentor gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung von Verkehrs- und öffentlichen Grünflächen zur neu geordneten Unterbringung einer Parkierungsanlage sowie eines Skateparks.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 30/2 (anteilig), 30/3 (anteilig), 31/12, 31/10 (anteilig) der Flur 19 sowie 3/3 (anteilig), 3/2 (anteilig), 3/4, 6/2, 7/1 (anteilig), 8/4, 8/3 (anteilig), 9/4 (anteilig), 10/2, 10/1, 11/5, 11/3, 12/2, 12/1, 13 (anteilig), 14/3 (anteilig), 14/4 (anteilig) und 14/2 (anteilig) der Flur 39, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,86 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss Nr.: VII/1002/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 dem Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung im Langendammscher Weg zur Erschließung des Feuerwehrhauses West zu.
Beschluss Nr.: VII/1004/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Beschluss Nr. VII/0866/23 aufzuheben und die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 – Glasewitzer Burg mit dem Ziel der Festsetzung eines Gewerbegebietes erneut aufzustellen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst anteilig das Flurstück 6/15 der Flur 26, Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,4 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss Nr.: VII/1007/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die
3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts - ISEK 2023 der Barlachstadt Güstrow unter Beachtung der Vorgaben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern aus dem Konzeptaufruf zur EFRE Förderperiode 2021 bis 2027, als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Beschluss Nr.: VII/1011/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung im Großen Kraul.
Beschluss Nr.: VII/1031/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Bürgermeister, abweichend von § 5 (4) Nr. 5 und § 7 (2) der Hauptsatzung, zur Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Gutower Straße und Gartenstraße zu ermächtigen.
Die Ermächtigung umfasst auch die Zuschlagserteilung für die Bauaufträge Gutower Straße und Gartenstraße auf der Grundlage der §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Städtischen Abwasserbetrieb (SAB).
Beschluss Nr.: VII/1026/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Bürgermeister zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens mit den Leistungs-vereinbarungen für das Jahr 2024, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Barlachstadt Güstrow als Träger der vier Kindertageseinrichtungen abgeschlossen werden, zu ermächtigen.
Beschluss Nr.: VII/1014/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Gesellschaftsanteile des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Güstrow-Bützow-Sternberg (WAZ) von 8 % an der Abwasser Parum GmbH zu einem max. Wert von bis zu 225.000 EUR entsprechend des Gutachtens zur Ermittlung des Unternehmenswertes zum 31.12.2023 zu erwerben.
Beschluss Nr.: VII/1012/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Erstattung von Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz M-V in der jeweils gültigen Fassung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow ohne Funktion für Ausbildungen und Lehrgänge außerhalb Güstrows.
Beschluss Nr.: VII/1030/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 folgende Höhe der Entschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow gemäß Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V) vom 11.12.2023 rückwirkend zum 01.01.2024:
Wehrführer 400,00 € monatlich
Stellv. Wehrführer 200,00 € monatlich
Jugendfeuerwehrwart 125,00 € monatlich
Stellv. Jugendfeuerwehrwart 62,50 € monatlich
Der Beschluss V/1008/14 wird damit außer Kraft gesetzt.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/1070/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Vergabe der Lieferleistung für die Beschaffung interaktiver Touchdisplays im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule.
Beschluss Nr.: VII/0984/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Verkauf einer Teilfläche in der Gemarkung Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0995/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Ankauf einer unbebauten Teilfläche Gemarkung Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/1068/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 07.03.2024 den Vertrag über die Nutzung der Sport- und Kongresshalle für eine Tanzveranstaltung zu genehmigen.