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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 11.01.2024
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/1027/24 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024:
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stellt fest, dass die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Bildungseinrichtung für die Barlachstadt Güstrow von herausragender Bedeutung ist.
Der Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird aufgefordert der Landesregierung des Landes M-V die Position der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow mitzuteilen und bei stattfindenden Gesprächen diese Positionen zu vertreten.
Beschluss Nr.: VII/0971/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den 10.11.2024 als Tag der Haupt- und den 24.11.2024 als Tag der Stichwahl für den Bürgermeister festzulegen.
Beschluss Nr.: VII/0983/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den Wirtschaftsplan 2024 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow in der Fassung vom 26.10.2023 mit folgenden Änderungen:
- In der Anlage 6 – Stellenübersicht – werden sämtliche Stellen gestrichen und die Zusammenstellung wird entsprechend korrigiert. Im Erfolgsplan werden die in Zeile 6 a) enthaltenen Personalkosten auf null gesetzt; diese Personalkosten werden dafür in den Jahren 2024 bis 2027 in der Zeile 5 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen zu den derzeit genannten Aufwendungen addiert.
- Weitere Änderungen werden nicht vorgenommen, insbesondere die Investitionen bleiben, wie im Wirtschaftsplan Stand 26.10.2023 genannt, enthalten.
Darüber hinaus wird der Geschäftsführer der Stadtwerke Güstrow GmbH beauftragt, einen Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 für die Stadtwerke Güstrow GmbH bis zum 30.01.2024 zu erstellen, in dem die aus dem Wirtschaftsplan 2024 für den SAB gestrichenen Stellen aus der Anlage 6 als Mitarbeiter für die Kläranlage enthalten sind. Der Nachtragswirtschaftsplan ist schnellstmöglich den zuständigen Gremien der Stadtwerke Güstrow GmbH zur Beschlussfassung vorzulegen.
Diese genannten Stellen sind noch im Jahr 2024 zu besetzen, um einen reibungslosen Übergang in der Betriebsführung der Kläranlage zu gewährleisten.
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Güstrow GmbH, als Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow, wird beauftragt, bis zum 30.01.2024 eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Betriebsführungsvertrag (u. a. mit den Punkten Klarstellung zum Betrieb der Kläranlage und Ergänzung der Anlage 2 Planstellen für direkte und ausschließliche Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsführung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow) vorzulegen, damit diese von der Stadtvertretung spätestens am 25.04.2024 beschlossen werden kann.
Beschluss Nr.: VII/0964/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 einem Neubau eines separaten Schulgebäudes für die Grundschule „An der Nebel“ am Standort Speicherstraße (Freifläche zwischen dem Dentallabor und der Sport- und Kongresshalle Flur 5. FS 16) gemäß Empfehlung der Lenkungsgruppe für einen Schulerweiterungsbau als Vorzugsvariante zuzustimmen.
Beschluss Nr.: VII/0967/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung Klosterhof.
Beschluss Nr.: VII/0968/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung in der Gartenstraße.
Beschluss Nr.: VII/0969/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den Maßnahmeplan für die Sanierungen der Straßen und Plätze, die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, den Ersatzneubau von Brücken und den Bau von eigenständigen Radwegen bzw. gemeinsamen Geh-/Radwegen in den Jahren 2024 bis 2028 als Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung der darin enthaltenden Vorhaben.
Für die Realisierung der jeweiligen Vorhaben sind Einzel- bzw. Haushaltsbeschlüsse erforderlich.
Beschluss Nr.: VII/0973/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111.
Beschluss Nr.: VII/0976/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024:
- die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 111 - Zum Steinsitz 4 (Anlage 1) bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (B). Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
- die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 111 - Zum Steinsitz 4 gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr.: VII/0981/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 117 - An der B103 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Sondergebietes zur Herstellung und Weiterverarbeitung von Wasserstoff via Wasserelektrolyse.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst anteilig die Flurstücke 78/4 und 77 der Flur 1, Gemarkung Suckow, mit einer Größe von ca. 7 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/1013/23 |
Personalangelegenheit
Beschluss Nr.: VII/0966/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den Ankauf von Flächen der Gemarkung Güstrow.
Beschluss Nr.: VII/0965/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 den Bürgermeister zu beauftragen, einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.
Beschluss Nr.: VII/0996/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 abweichend vom Beschluss VII/0751/22, die Zusammenführung von Bauparzellen und deren Verkauf. Die Stadtvertretung beschließt weiter, die Leitungsfläche der vorherigen Parzelle auszugrenzen und im Eigentum der Barlachstadt Güstrow zu belassen.
Beschluss Nr.: VII/0979/23 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.01.2024 die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 -TLF 3000- im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.