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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 24.10.2019 - neu
Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 24.10.2019
Öffentlicher Teil
Beschluss Nr.: VII/0112/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019:
Die Barlachstadt Güstrow beteiligt sich an der internationalen Kampagne "Fairtrade-Towns" und strebt den in Deutschland vom TransFair e.V. verliehenen Titel "Fairtrade-Town" (Stadt des Fairen Handels) an. Ziel der Kampagne ist es, dass sich verschiedene Akteure der Barlachstadt Güstrow gemeinsam für den Fairen Handel einsetzen. Zur Erlangung dieses Titels verpflichtet sich die Barlachstadt Güstrow, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die fünf geforderten Kriterien erfüllt werden. Insbesondere verpflichtet sie sich dazu,
1.) sofern eine Bewirtung erfolgt, bei Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse sowie im Bürgermeisterbüro einen Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus dem Fairen Handel zu verwenden (Kriterium 1) und
2.) mittels ihrer Kommunikationskanäle (Stadtanzeiger, Internetauftritt etc.) über die heutige Entscheidung sowie weitere projektbezogene Aktivitäten zu informieren (Kriterium 5).
Beschluss Nr.: VII/0113/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019: Die Verwaltung prüft und empfiehlt Maßnahmen zur Förderung und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Güstrow. Termin: bis 30.11.2019
Beschluss Nr.: VII/0115/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019:
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Stadtvertretung geeignete Standorte zu benennen,
auf denen es möglich ist, einen Skatepark zu errichten. Vordergründig ist eine Eignung im östlichen Teil der Flächen im Rosengarten, als Ergänzung eines zukünftigen Bürgerparks im angrenzenden Bereich der historischen Altstadt zu prüfen.
Weiterhin soll geprüft werden, wie der Einsatz von Fördermittel möglich ist bzw. eingeworben werden kann. Erste Ergebnisse bzw. Vorschläge sollen spätestens vor Ablauf des 1.Quartals 2020 gemacht werden
Beschluss Nr.: VII/0082/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Abberufung von Herrn Markus Paschen als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow und die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.
Beschluss Nr.: VII/0110/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 der Wahl vom 30.09.2019 von Herrn Stephan Hagemann zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zuzustimmen. Die Ernennung zum Wehrführer erfolgt zum 26.10.2019.
Beschluss Nr.: VII/0055/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 1 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2018 und beschließt:
- das Jahresergebnis 2018 mit einem Gewinn in Höhe von 870.653,80 Euro festzustellen,
- den Jahresgewinn in Höhe von 870.653,80 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen,
Beschluss Nr.: VII/0056/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 der EigVO M-V in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2018 und beschließt:
der Betriebsleitung für das Jahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Beschluss Nr.: VII/0054/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 Kessiner Viertel – Teilbereich A gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
Ziel der 1. Änderung ist es,
das gesamte Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen,
die öffentliche Verkehrsfläche zu reduzieren, um weiteres Bauland zu schaffen,
das städtische Flurstück 14/11 der Flur 20 zur Verkehrsfläche hinzuzunehmen,
den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans um das Flurstück 14/11 sowie die noch nicht amtlichen Flurstücke 13/3A und 13/4A zu ergänzen und um das Flurstück 13/6A, alle Flur 20, Gemarkung Güstrow, zu reduzieren.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche anfallende Kosten in vollem Umfang zu tragen.
Beschluss Nr.: VII/0064/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der SGK Sport- und Gesundheits-Kita GmbH als Träger der Kindertagesstätte „Känguru“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0065/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder und Jugendhilfe des ASB mbH als Träger der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0066/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder und Jugendhilfe des ASB mbH als Träger der Kindertagesstätte „Haus Sonnenblume“ abgeschlossen wurde.
Beschluss Nr.: VII/0068/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019, Herrn Walter Lindemann als Mitglied für den neu zu wählenden Kreisseniorenbeirat seitens der Barlachstadt Güstrow zu benennen.
Beschluss Nr.: VII/0069/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019, Herrn Alexander Wulff als Mitglied für den neu zu wählenden Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock seitens der Barlachstadt Güstrow zu benennen.
Beschluss Nr.: VII/0083/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Annahme der Schenkung einer Forscherecke für die Kindertageseinrichtung „Kindertreff Fritz-Reuter-Hort“.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VII/0060/19 |
Personalentscheidung
Beschluss Nr.: VII/0060/1/19 |
Personalentscheidung
Beschluss Nr.: VII/0060/2/19 |
Personalentscheidung
Beschluss Nr.: VII/0058/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 den als Anlage beigefügten Städtebaulichen Vertrag zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 Kessiner Viertel – Teilbereich A auf der Grundlage von § 11 BauGB.
Beschluss Nr.: VII/0105/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Erteilung einer Beleihungsvollmacht für eine Teilfläche aus dem Flurstück 2/6, Flur 13 in der Gemarkung Güstrow an den Erwerber des Flurstücks gemäß Beschluss der Stadtvertretung Nr. VI/0895/19. Weiterhin stimmt die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow dem beiliegenden Grundstückskaufvertragsentwurf zu.
Der Erwerber trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten.
Beschluss Nr.: VII/0050/19 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow stimmt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 der Einigung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Barlachstadt Güstrow zu, wonach das Grundstück Gemarkung Klueß, Flur 1, Flurstück 7/11 in einer Größe von 187 m² als zukünftigen öffentlicher Weg durch Vermögenzuordnung an die Barlachstadt Güstrow übertragen werden soll.
Mit Erlass des Vermögensbescheides durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Dienstsitz in Cottbus geht der Besitz sowie alle Nutzungen und Lasten, Gefahren, Steuern, alle öffentlichen Abgaben und die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt über.