Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beitragsfreiheit für Kindertagesbetreuung in der Barlachstadt Güstrow ab dem 01.01.2020

Das Land Mecklenburg- Vorpommern führt ab dem 1. Januar 2020 die beitragsfreie Kindertagesförderung in M-V ein.Damit werden alle Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege in der Barlachstadt Güstrow betreuen lassen, von den Elternbeiträgen befreit. Diese Kosten werden vom Land M-V, den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und den Wohnsitzgemeinden übernommen.Die Beitragsfreiheit umfasst alle Betreuungsarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Betreuungsumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) gemäß Kindertagesstättenförderungsgesetz MV. Voraussetzung dafür ist die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes vom Jugendamt.

Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich. Ab dem 1. Januar 2020 entfallen die Elternbeiträge automatisch.

Alle Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit der Barlachstadt Güstrow für die Einrichtungen:

  • Kindertagesstätte „Butzemannhaus“
  • Kindertreff Fritz-Reuter-Hort
  • Hort „Schul-Kinder-Haus Mitte“
  • Hort am Inselsee

abgeschlossen haben, werden gebeten, ihren Dauerauftrag für die Betreuungskosten (wenn vorhanden) bei der Bank einzustellen. An die Barlachstadt Güstrow erteilte Einzugsermächtigungen müssen nicht widerrufen werden, da sie automatisch eingestellt wurden.

Nach wie vor sind durch die Eltern folgende Kosten zu tragen:

  • Kosten, die durch zusätzliche Leistungen entstehen. Dies beinhaltet insbesondere Mehrkosten, die sich aus einer längeren Verweildauer der Kinder in der Einrichtung über die regelmäßige Betreuungszeit (z. B. bei erhöhtem Betreuungsbedarf während der Schulferien).
  • Die Kosten für die Vollverpflegung für Krippen- und Kindergartenkinder bzw. die Kosten der Mittagsverpflegung für Schul-<s>/</s>Hortkinder. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten nach §29 Abs. 2 Kindertagesstätten-Förderungsgesetz M-V beim zuständigen Jugendamt zu stellen.
  • Zusätzliche Angebote und Ausflüge in Absprache mit der Einrichtungsleitung.

Eine Kindertagesbetreuung außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern kann zu Kosten für die Eltern führen.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de