- Startseite
- Stadt · Kultur · Politik
- Nachrichtenarchiv
- Pressearchivdetail
Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Beschlussprotokoll Stadtvertretung 09.02.2017
Beschlussprotokoll zur Sitzung der Stadtvertretung vom 09.02.2017
Öffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VI/0500/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 folgende Änderung in der Ausschussbesetzung:
Vergabeausschuss
Mitglied alt: Anja Merboth
Mitglied neu: Matthias Clauser
Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied alt: Anja Merboth
Stellvertretendes Mitglied neu: Hans-Andreas Reincke
Beschluss Nr.: VI/0428/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH.
Beschluss Nr.: VI/0441/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 den Maßnahmeplan für die Sanierungen der Straßen, Plätze und Brücken in den Jahren 2017 bis 2021 als Grundlage für die Vorbereitung der darin enthaltenen Vorhaben. Für die Realisierung der jeweiligen Vorhaben sind Einzel- bzw. Haushaltsbeschlüsse erforderlich.
Beschluss Nr.: VI/0468/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 Bredentiner Weg.
Beschluss Nr.: VI/0469/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Satzung für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51 Bredentiner Weg (Anlage 1) bestehend aus:
- der Planzeichnung (Teil A) und
- dem Text (Teil B).
Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.
Beschluss Nr.: VI/0471/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt auf Ihrer Sitzung am 09.02.2017 nachträglich die Errichtung eines Entwässerungsgrabens auf dem städtischen Flurstück 2/4 der Flur 56 Gemarkung Güstrow, insofern dieser in das vom Wasser- und Bodenverband „Nebel“ zu bewirtschaftendes Grabensystem übergeht und die Stadt von allen Kosten freigehalten wird. Der Entwässerungsgraben soll zur Ableitung des Oberflächenwassers des Flurstückes 2/59 der Flur 56 dienen. Dies ist im Grundbuch zu sichern. Die Zustimmung zur Ableitung erfolgt unter der Maßgabe, dass die Barlachstadt Güstrow auf dem Flurstück 3/4 der Flur 56 ein Wegerecht in einer Breite von mindestens 3 Metern im Bereich der Lärmschutzwand erhält. Alle mit dem Verfahren in Verbindung stehenden Kosten sind in voller Höhe durch den WBV und den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V zu tragen.
Beschluss Nr.: VI/0482/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 die
2. Satzung der Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in eigener Trägerschaft.
Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Beschluss Nr.: VI/0501/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 den 24.09.2017 als Tag der Hauptwahl für die Bürgermeisterwahl.
Beschluss Nr.: VI/0483/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09. 02. 2017 die Annahme einer Geldspende von Famila – Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von 1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürftigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.
Beschluss Nr.: VI/0493/17 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Annahme einer Zuwendung zur Unterstützung der Errichtung eines Aussichtsturms „Utkiek“ in den Güstrower Heidbergen in Höhe von 17.000,00 Euro.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschluss Nr.: VI/0470/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 für die Umsetzung des Sanierungs- und Neubaukonzeptes für den Bereich Klosterhof
Grundsatzregelungen, die Gegenstand eines notariell beglaubigten Vertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und der Allgemeinen Wohnungsbaugenossenschaft Güstrow-Parchim und Umgebung e. G. (AWG) werden:
Beschluss Nr.: VI/0473/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 den Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Güstrow, Flur 1, Flurstücke 77/32, 77/33, 77/34 und 77/35 in einer Gesamtgröße von 1.464 m². Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. VI/0286/15 vom 26.11.2015 aufgehoben.
Beschluss Nr.: VI/0481/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 10, Flurstücke 106/15, 119/13 und 128/19 in einer Gesamtgröße von 3.187 m². Gleichzeitig wird der Beschluss-Nr. V/0998/14 aufgehoben.
Beschluss Nr.: VI/0458/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 den mit Beschluss V/0821/13 vorgesehenen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Am Berge 2 auf Grundlage der vorliegenden geänderten Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages zu erhöhen.
Beschluss Nr.: VI/0459/16 |
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 09.02.2017 mit diesem Beschluss den Modernisierungsvertragsentwurf zur Vollmodernisierung des Gebäudes Am Berge 2.