Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 11.09.2014

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 11.09.2014

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0072/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 folgende Umbesetzung:

Finanzausschuss

Mitglied alt:

Peter Schmidt

Mitglied neu:

Joachim Faustmann

Stellvertreter alt:

Joachim Faustmann

Stellvertreter neu:

Dr. Friedhelm Böhm

 

Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales

Mitglied alt:

Joachim Faustmann

Mitglied neu:

Peter Schmidt

 

Beschluss Nr.: VI/0074/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014, den Bürgermeister zu beauftragen, zur kommenden Sitzung der Stadtvertretung am 23.10.2014 der Stadtvertretung einen schriftlichen Bericht zur Bauplatzsituation in der Barlachstadt Güstrow vorzulegen. Hierbei ist insbesondere auf folgende Fragen einzugehen.

1. Wie viele freie Bauplätze stehen derzeit in der Barlachstadt Güstrow zur Verfügung? Wie ist dessen Vermarktbarkeit?

2. Wie viele Anfragen nach freien Bauplätzen sind bei der Barlachstadt Güstrow bislang im Jahr 2014 eingegangen?

3. Liegen der Barlachstadt Güstrow Anfragen von Interessenten für die Schaffung von Wohngebieten vor? Wenn ja welche?

4. Wie beurteilt die Verwaltung die Erforderlichkeit der Schaffung weiterer Bauplätze/Wohngebiete?

 

Beschluss Nr.: VI/0049/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2012 und beschließt:

  1. das Jahresergebnis 2012 mit einem Gewinn in Höhe von 1.017.113,65 Euro festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 1.017.113,65 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Beschluss Nr.: VI/0051/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 der Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Wirtschaftsjahr 2012

Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: VI/0028/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die Straßenbaumaßnahme in der Friedrich-Engels-Straße, 3. Bauabschnitt (Wohnblöcke Nr. 27 – 41) auf der Grundlage eines Abschnitts im Sinne von § 8 Abs. 4 KAG M-V abzurechnen.

Der Abschnitt beginnt am Bauende des 2. Bauabschnitts und endet im Einmündungsbereich Ringstraße.

 

Beschluss Nr.: VI/0032/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014:

1. den Beschluss IV/0412/05 – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich östlich Bredentiner Weg - Abwägung der Anregung der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

und

2. den Beschluss V/0282/05 Öffentliche Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich östlich Bredentiner Weg

aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: VI/0033/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 gemäß § 131 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn der vorbereitenden Untersuchung für die Gebietserweiterung des Sanierungsgebietes „Schweriner Vorstadt“ um den „Teilbereich Östlich Ulmenstraße“ (Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: VI/0034/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die in der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Barlachstadt Güstrow zur 1. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 2). Die Anlage 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: VI/0038/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014, den Beschluss-Nr. II/1246/98 vom 12.03.1998 – Aufstellungsbeschluss für den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 58 – Parkhaus Schweriner Straße, aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: VI/0040/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die beabsichtigte vorzeitige Tilgung der Altfehlbetragsumlage an den Landkreis mit folgenden Raten:

            2014                500.000,00 Euro

            2015                500.000,00 Euro

            2016                Restbetrag (1.374.075,39 €) abzüglich des Nachlasses für die

vorzeitige Tilgung der Altfehlbetragsumlage

Die von der Stadt eingelegten Widersprüche gegen die Bescheide zur Altfehlbetragsumlage vom 22.08.2013 (Altfehlbetragsumlage 2013) und vom 09.04.2014 (Altfehlbetragsumlage gesamt) werden mit Unterschriftsleistung der Vereinbarung mit dem Landkreis zurückgenommen.

 

Beschluss Nr.: VI/0070/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 einen weiteren Delegierten in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern und seine Stellvertreterin:

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion

Wolfgang Rühmling

Thora Nacke

B´90Grüne/FDP

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0031/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 den zusätzlichen Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Hageböcker Straße 12 auf Grundlage der vorliegenden geänderten Kostenberechnung und des Finanzierungsvorschlages.

 

Beschluss Nr.: VI/0041/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014 die Erteilung einer Beleihungsvollmacht für das Grundstück Gemarkung Güstrow, Flur 62, Flurstück 9.

 

Beschluss Nr.: VI/0036/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 11.09.2014 den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem Sportverein „Einheit“ Güstrow e.V., Abt. Segeln.

 

Beschluss Nr.: VI/0046/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 11.09.2014, den beiliegenden Entwurf der Vertragsänderung zur Abbruchvereinbarung der ehemaligen Kleiderwerke zu billigen und zu genehmigen.

 

Beschluss Nr.: VI/0048/1/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 11.09.2014:

1.         Der Beschluss Nr. V/0998/14 vom 15.05.2014 wird aufgehoben.

2.         Den Verkauf der Grundstücke in der Gemarkung Bauhof, Flur 1, Flurstücke 5/7 und 95/33 in einer Gesamtgröße von 2.756 m² zur Errichtung eines Seniorenparks, wenn dadurch mindestens der Verkehrswert erreicht wird. Ansonsten erfolgt ein Verkauf zum Verkehrswert. Ein entsprechendes Gutachten wird nach Beschlussfassung in Auftrag gegeben.