Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 15.03.2012

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 15.03.2012

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0533/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012

1. die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich – Am Augraben und die Begründung in der Fassung vom Januar 2012 zu billigen und

2. den Entwurf des Planes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.

 

Beschluss Nr.: V/0532/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012

1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 – Am Augraben und der Begründung in der Fassung vom Januar 2012 zu billigen und

2. den Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3  Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.

 

Beschluss Nr.: V/0526/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012

1. die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Nördlich Plauer Chaussee und die Begründung in der Fassung vom Januar 2012 zu billigen und

2. den Entwurf des Planes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.

 

Beschluss Nr.: V/0527/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012

1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 – Nördlich Plauer Chaussee und der Begründung in der Fassung vom Januar 2012 zu billigen und

2. den Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3  Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.

 

Beschluss Nr.: V/0530/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012

1. die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Glasewitzer Chaussee / Am Steinsitz und die Begründung in der Fassung vom Januar 2012 zu billigen und

2. den Entwurf des Planes und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.

 

Beschluss Nr.: V/0529/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012

1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 – Glasewitzer Chaussee / Am Steinsitz und der Begründung in der Fassung vom Januar 2012 zu billigen und

2. den Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren (§ 4 a Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.

 

Beschluss Nr.: V/0554/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012 die Annahme einer finanziellen Zuwendung vom IBB Elektronik in Höhe von 200,00 € zur Ausrichtung des Neujahrsempfangs 2012 der Barlachstadt Güstrow.

Verbleibende Restmittel können auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Beschluss Nr.: V/0560/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012 die Annahme der Sachspende von 13 Originalpostkarten vom Kriegsgefangenenlager Bockhorst. Der Wert der Sammlung beträgt 1.040,00 Euro.

 

Beschluss Nr.: V/0577/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012 folgende Änderung in der Besetzung der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V:

Vertreter alt: Herr Manfred Eickmann

Vertreter neu: Herr Rüdiger Kroll

 

Beschluss Nr.: V/0578/1/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012, den Bürgermeister zu beauftragen, die verwaltungsrechtlichen Ausnahmeregelungen zur Gewährleistung freiwilliger Leistungen unter der Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtvertretung bis zu ihrer Sitzung am 26.04.2012 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: V/0578/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012:

Die Stadtvertretung tagt im Mai 2012 zusätzlich zum beschlossenen Sitzungsplan. Dabei wird in 1. Lesung der Haushalt der Barlachstadt durch den Bürgermeister eingebracht. Der genaue Termin wird durch das Präsidium im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bestimmt.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0581/12

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 15.03.2012 den Bürgermeister zu beauftragen, dass gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 06.03.2012 in dem Rechtsstreit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Anstalt des öffentlichen Rechts ./. Barlachstadt Güstrow, fristwahrend Berufung eingelegt wird.

Der Entwurf der Berufungsbegründung wird als Mitteilungsvorlage den Stadtvertretern zum Hauptausschuss am 12.04.2012 spätestens zur nächsten Stadtvertretung am 26.04.2012 vorgelegt.