Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 29.04.2021

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 29.04.2021

 

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0436/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021 den Bürgermeister zu beauftragen, sofort nach Beendigung des Lockdowns die Unternehmen in der Innenstadt wie folgt zu unterstützen.

 

1. Entsprechend der Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen § 5 Abs.1 Nr.3 erfolgt für 2021 die Gebührenbefreiung für Kunsthandwerker und Künstler bei Teilnahme am Kunsthandwerkermarkt.

 

2. Fortführung,Organisation und Begleitung der Umsetzung der Schaufenstergestaltung von leeren Ladenflächen. Präsentation und Gestaltung durch Vereine, Kunst- und Kulturschaffende, ausgenommen die Adventszeit. Hier sollte weihnachtliche Gestaltung erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Vielfalt, Lebendigkeit und Lockerheit erhalten bleiben

 

3. Kombination aus Wochen- und Kunsthandwerkermarkt als Anziehungsmagnet für Güstrower und Besucher der Stadt. Grundlage hierfür ist die Sondernutzungssatzung. Als zusätzliche Standorte sind der Pferdemarkt und der Borwinbrunnen einzubeziehen.

 

Beschluss Nr.: VII/0470/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung 29.04.2021: Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Abstimmungen mit dem Landkreis Rostock und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit für die zukünftige Präsenz der Barlachstadt Güstrow als Modellregion zu koordinieren. Ein erster Schritt sollte für die Stadt Güstrow der Kauf und die Einführung von 3.500 Schlüsselanhängern zur Luca–App sein.

 

Beschluss Nr.: VII/0476/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beauftragt in ihrer Sitzung am 29.04.2021 den Bürgermeister, eine Nutzungsvereinbarung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Güstrow e.V. zur Realisierung der Bepflanzung von städtischen Flächen mit insektenfreundlichen Pflanzen abzuschließen. Für die Pflege und Betreuung einzelner Flächen kann der Kreisverband der Gartenfreunde Patenschaften mit Bürger*innen schließen. Der Stadtbauhof wird bei der Umsetzung und Pflege der Beete unterstützen. Die geplanten Projekte sollen im Güstrower Stadtanzeiger beworben werden, damit sich interessierte Bürger*innen bei der Umsetzung und Pflege beteiligen können.

 

Beschluss Nr.: VII/0455/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021, den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2016 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen festzustellen.

 

Beschluss Nr.: VII/0456/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021:

Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2016 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen eine Entlastung erteilt.

 

Beschluss Nr.: VII/0434/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 29.04.2021 die Aufstellung des Barlach-Denkmals im Kulturdreieck Franz-Parr-Platz auf der Grünfläche zwischen dem Barlach-Theater und dem Städtischen Museum. Dazu wird die derzeit dort vorhandene Skulptur „Die drei Grazien“ abgebaut und an einem anderen Ort in der Stadt neu präsentiert.

 

Beschluss Nr.: VII/0438/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 98 Alte Gärtnerei 2. BA.

 

Beschluss Nr.: VII/0439/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021:

 

1.     die Weiterführung des Verfahrens im „Normalverfahren“ unter Anwendung des § 2 Abs. 1-4 Baugesetzbuch (BauGB).

 

2.     den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 - Alte Gärtnerei 2. BA der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 2).

 

3.      den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 98 - Alte Gärtnerei 2. BA der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung einschließlich Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

4.     gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VII/0440/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021, die neue Straße im Wohngebiet an der Schwaaner Straße/Ecke Bredentiner Weg ehemals Petershof als „Zum Petershof“ zu benennen.

 

Beschluss Nr.: VII/0442/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021:

 

1.     von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

 

2.     den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 Distelberg der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Februar 2021 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 2).

 

3.    den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 Distelberg der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

4.     gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VII/0444/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021 die Änderung der städtebaulichen Wertigkeit des unsanierten Gebäudes Baustraße 23 gegenüber den Vorgaben der Rahmenplanfortschreibung und des Integrierten Handlungskonzeptes Altstadt Güstrow 2015 von G.3.2 (Gebäude ohne besondere städtebauliche Bedeutung) in G.3.3 (Gebäude mit besonderer städtebaulicher Bedeutung).

Der Einsatz von Städtebaufördermitteln für eine Sanierungsmaßnahme ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses.


Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0451/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.04.2021 den Bürgermeister mit dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem Kreisverband der Gartenfreunde Güstrow e.V. zur einvernehmlichen teilweisen Beendigung des Generalpachtvertrages hinsichtlich der Kleingartenanlage „Fortschritt“ in Güstrow entsprechend der Anlage 1 zur Beschlussvorlage zu beauftragen.

 

Beschluss Nr.: VII/0454/21

Personalangelegenheit