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Vorsorgliche Quarantäne für die Grundschule „Fritz Reuter“ und die Kindertageseinrichtung „Kindertreff Fritz-Reuter-Hort“

Für die Grundschule „Fritz Reuter“ und auch für die städtische Kindertageseinrichtung „Kindertreff Fritz-Reuter-Hort“ hat das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock vorsorgliche Quarantäne ab dem 17. November 2020 verfügt. Diese wird über eine Allgemeinverfügung durch den Landkreis Rostock bekannt gegeben. Bisher wurde eine Sars-CoV-2-Infektion bestätigt. Um weitere Infektionen zu verhindern, wurden alle Schüler*innen, Lehrer*innen, Horterzieher*innen sowie sonstige Mitarbeiter*innen bis einschließlich 01. Dezember 2020 in Quarantäne versetzt.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Rostock wird nun die weiteren Maßnahmen koordinieren.

Die Eltern und Geschwister sind keine Erstkontakte und unterliegen auch nicht besonderen Schutzmaßnahmen. Ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter hat die Möglichkeit, zur Betreuung des Kindes zu Hause zu bleiben.

Erwerbstätige Eltern und Pflegeeltern, die ihr Kind betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung erhalten.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V unter <link https: ifsg-online.de>

ifsg-online.de

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de