Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie benötigen.
Auskünfte erteilen Ihnen: 

  • das ausländische Standesamt,
  • die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland und
  • die deutsche Botschaft im betreffenden Land.

 

Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu gehören zum Beispiel Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz oder die Türkei.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes (bzw. des letzten Wohnsitzes in Deutschland).

Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und evtl. durch die deutsche Botschaft legalisieren.

Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärung abgeben, wie es das deutsche Recht vorsieht. Nach der Rückkehr in Deutschland sollten Sie baldmöglichst beim Standesbeamten die Heiratsurkunde vorlegen und - wenn Sie es wünschen - eine Erklärung zur Namensführung (gemeinsamer Ehename) abgeben.
Es besteht auch die Möglichkeit, für eine im Ausland geschlossene Ehe eine Nachbeurkundung in Ihrem zuständigen Standesamt beurkunden zu lassen.

Termine sind auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

Wie & Was

Welche Unterlagen werden benötigt?
Vom deutschen Partner die Geburtsurkunde bzw. die beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages.

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren, ist zusätzlich die Eheurkunde und das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde vorzulegen.

Der ausländische Partner muss eine Geburtsurkunde und einen Ledigkeitsnachweis vorlegen.
Wenn er schon einmal verheiratet war, dann zusätzlich die Eheurkunde und eine Familienstandsbescheinigung.

Alle ausländischen Urkunden müssen im Original mit in Deutschland gefertigten Übersetzungen vorgelegt werden, wenn es sich nicht um "internationale Urkunden" handelt.
Im Einzelfall fragen Sie bitte in Ihrem zuständigen Standesamt nach.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.