Fundsachen

Wenn Sie eine Sache finden, sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro mitzuteilen und die Sache  bei der Stadt Güstrow, Bürgerbüro- Fundbüro abzugeben.

Wenn Sie eine Sache verloren haben, können Sie sich im Bürgerbüro informieren, ob diese Sache abgegeben wurde. Unter Fundbürodeutschland sehen Sie immer aktuell, welche Gegenstände abgegeben wurden.

Sie erhalten falls erforderlich, eine Negativbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung (z. B. bei Fahrraddiebstahl).

Wie & was

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist können die Sachen dann versteigert werden. Die Fundsachen werden über die Internetplattform Fundbürodeutschland versteigert. Die Versteigerungstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Für den Erwerber fallen keine Gebühren an. Der Ersteigerer wird mit dem Zuschlag und der Zahlung gesetzlicher Eigentümer des ersteigerten Gegenstandes. Ein schriftlicher Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb wird zusammen mit dem gekauften Gegenstand übersandt bzw. bei Abholung ausgehändigt. Wie bei herkömmlichen Fundsachenversteigerungen gilt aber auch hier, eine Haftung für Sachmängel und Funktionsfähigkeit wird nicht übernommen.

Achtung! Ersteigerte Sachen sind innerhalb 2 Wochen im Bürgerbüro abzuholen bzw. anzufordern. Für die Abholung vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin!

Kosten

Verpackung und Porto werden zusätzlich in Rechnung gestellt, falls die ersteigerte Fundsache nicht im Bürgerbüro im Rathaus persönlich abgeholt wird. Fundfahrräder sind vom Versand ausgeschlossen, da hier die Kosten unangemessen hoch wären.