Maklererlaubnis

Erlaubnisse zur Tätigkeit als Makler, Bauträger, Baubetreuer gemäß § 34c GewO (Gewerbeordnung) werden im Gewerbeamt des Ordnungsamtes erteilt.

Wie & Was
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- Führungszeugnis der Belegart "0"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Handelsregistereintragung (bei juristischen Personen)

Das Führungszeugnis sowie den Gewerbezentralregisterauszug können Sie im Bürgerbüro beantragen.

Gebühren
Die Gebühr einer Maklererlaubnis beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern 204,00 Euro bis 544,00 Euro.

Formulare