Die Güstrower Altstadt Rückbesinnung auf das kulturhistorische Erbe

Im Juni 1991 wurde die Barlachstadt Güstrow, die Altstadt, in das Modellstadtprogramm des Bundes aufgenommen. Das Sanierungsgebiet Altstadt umfasst mit ca. 62 ha den historischen Altstadtkern und die ihn umgebenden Wallanlagen und Niederungswiesen und damit den wesentlichen Teil der Innenstadt. Die Altstadt hat den Charakter eines Flächendenkmals von nationalem Rang. Zum Sanierungsgebiet gehören ca. 800 Hauptgebäude, davon sind ca. 40 % Einzeldenkmale und ca. weitere 40 % Gebäude von besonderer städtebaulicher Bedeutung.
Ein sparsamer Umgang mit vorhandenen Ressourcen bedeutet für die Stadtentwicklungspolitik vorrangig Revitalisierung und Nachverdichtung der im Innenbereich liegenden Flächen. Höchste Priorität hat dabei die Sanierung der Altstadt. Gilt es doch hier durch Reaktivierung des Bestandes und Aktivierung des Leerstandes für Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung und Kultur das kulturhistorische Erbe zu erhalten und gleichzeitig die Funktion Güstrows als Mittelzentrum zu stärken.
In dieser Anfangsphase der Stadtsanierung in der Altstadt verfolgte die Barlachstadt Güstrow die Strategie Sicherungsmaßnahmen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen durchzuführen, um den drohenden Verfall der Gebäudesubstanz zu stoppen. Vorrangig wurde die Sanierung der Infrastruktur durch Ordnungsmaßnahmen im öffentlichen Raum (Wall, Domplatz) durchgeführt.

Städtebauförderung als Motor für private Maßnahmen

Im Ergebnis einer fortschreitenden Klärung der Eigentumsverhältnisse und durch besondere steuerliche Anreize gab es ab 1994 eine verstärkte Investorennachfrage nach zu sanierenden Gebäuden im Sanierungsgebiet. Die Barlachstadt Güstrow verfolgte zu diesem Zeitpunkt die Strategie, die bewilligten Fördermittel verstärkt für die Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, um private Mittel zu binden. Ende 1997 konnte festgestellt werden, dass durch Städtebauförderungsmittel ein Vielfaches an privaten Mitteln gebunden wurde. Bis zu dieser Zeit wurden 154 Erhaltungsmaßnahmen und 46 Modernisierungsmaßnahmen an privaten Objekten durchgeführt. Ende 1997 waren Fördermittel in Höhe von ca. 56,5 Mio. DM kassenwirksam, von denen allein 26 % auf private Objekte entfielen. Mit diesen Mitteln konnten im Wesentlichen ein großer Teil von Objekten, die als oder als kleinere Gewerbeeinheit nutzbar waren, mit geringem Sanierungsaufwand wieder hergestellt werden. Danach folgte eine hinter den allgemeinen Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung mit nach wie vor hoher Arbeitslosigkeit, geringem Pro-Kopf-Einkommen, geringer Kaufkraft und fehlender Investitionsreize, die durch den Wegfall der steuerlichen Vorteile entstanden sind und den Sanierungsfortschritt bremsten. Zwar stellen ungeklärte Eigentumsverhältnisse kein Sanierungshemmnis mehr dar, Probleme bereiteten jedoch die Objekte, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht saniert wurden. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um komplexe Wohn- und Geschäftsgebäude mit hohem denkmalpflegerischen Wert, die häufig bereits seit Beginn der Sanierung leer standen und stark vom Verfall bedroht waren. Hier liegen die Sanierungskosten meist über den förderfähigen Grenzen und die Wirtschaftskraft privater Bauherren ist aus o. g. Gründen nicht ausreichend. Ähnlich problematisch waren die durch Verfall entstandenen Baulücken und Brachen. Aufgrund der fehlenden Wirtschaftskraft verfolgte die Barlachstadt Güstrow jetzt die Strategie, weiterhin für die privaten Sanierungsmaßnahmen Fördermittel zur Verfügung zu stellen und daneben die ausstehenden Sanierungen an den Straßen kontinuierlich durchzuführen. Auch konnte im November 2004 mit dem Erlass der Sanierungssatzungen für zwei weitere Sanierungsgebiete, „ Erweiterungsgebiet Altstadt“ und „ Schweriner Vorstadt“, erreicht werden, dass eine gegenseitige Ergänzung und damit Stärkung der Innenstadt erreicht wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass der Einwohnerrückgang in der Altstadt aufgehalten werden konnte und wieder ein Einwohnerzuwachs zu verzeichnen ist. Damit wird die Altstadt in ihrer Hauptfunktion - gleichzeitig Wohnstandort und Schwerpunkt von Handel und Kultur zu sein - gestärkt. Die Erreichung der Vitalisierung bzw. Revitalisierung und die Erhöhung der Funktionstätigkeit der Innenstadt bleibt Hauptziel des stadtpolitischen Handelns. Daher wurde ein Einzelhandelsfachplan erarbeitet, der auch in die laufende Rahmenplanfortschreibung integriert wird. Darüber hinaus wurden Befragung durchgeführt, die eine hohe Wohnzufriedenheit und Mitwirkungsbereitschaft in der Altstadt/Innenstadt zeigt.  

Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppe Wohnen), die sich im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Rahmenplanung gebildet haben, arbeiten selbstständig an den Themen, und Ihre Mitglieder sind nicht nur Vertreter der Verwaltung und der Wohnungseigentümer bzw. -verwalter, sondern vor allem Vertreter von Vereinen und Verbänden, Bewohner der Altstadt/Innenstadt und interessierte Bürger, denen die Wiederbelebung unsere Güstrower Altstadt/Innenstadt am Herzen liegt.