Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 07.12.2017

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 07.12.2017

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0636/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Barlachstadt Güstrow an Herrn Folker Hachtmann, Pastor a. D.

 

Beschluss Nr.: VI/0590/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 28 Abs. 1 der EigVO M-V (alte Fassung) in ihrer Sitzung vom 07.12.2017 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2016 und beschließt:

  1. das Jahresergebnis 2016 mit einem Gewinn in Höhe von 748.856,48 Euro festzustellen,
  2. den Jahresgewinn in Höhe von 748.856,48 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen.

Beschluss Nr.: VI/0591/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestätigt gemäß § 28 Abs. 2 der EigVO M-V (alte Fassung) in ihrer Sitzung vom 07.12.2017 den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow für das Jahr 2016 und beschließt der Betriebsleitung für das Jahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: VI/0598/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den 2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2017 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0588/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Wirtschaftsplan 2018 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0589/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 07.12.2017 die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Barlachstadt Güstrow.

Im Jahr 2018 wird

-       bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2015 sowie die Überdeckung des Jahres 2016 zu 50 % ausgeglichen,

-       bei der zentralen Niederschlagswasserbeseitigung die restliche Überdeckung des Jahres 2015 sowie die Überdeckung des Jahres 2016 zu 50 % ausgeglichen,

-       bei der dezentralen Abwasserbeseitigung die restliche Unterdeckung des Jahres 2015 sowie die Unterdeckung des Jahres 2016 zu 50 % ausgeglichen.

Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

 

Beschluss Nr.: VI/0584/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 die 11. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Barlachstadt Güstrow vom 09. November 2007. Die Gebührenvorauskalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

 

Beschluss Nr.: VI/0617/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 die Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandskosten des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“ und billigt die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Jahr 2017 gemäß Anlage.

 

Beschluss Nr.: VI/0577/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der OASE Güstrow GmbH.

Folgende Änderungen sind einzuarbeiten:

§ 9 Abs. 1 Satz 2: „ … 7 Mitgliedern, wovon …“

§ 9 Abs. 1 Satz 3 – wird gestrichen

§ 7 Abs. 3 Satz 3: „ … in der Gesellschafterversammlung entscheidet abschließend die Stadtvertretung.“

§ 7 Abs. 4 Satz 1: „ … ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung der Bürgermeister und der Geschäftsführer der Stadtwerke anwesend sind.“

 

Beschluss Nr.: VI/0630/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 die Parkgebührenordnung.

 

Beschluss Nr.: VI/0585/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt auf ihrer Sitzung am 07.12.2017

-           die Sanierung des Schlauchturms als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung als Archiv der Barlachstadt Güstrow mit Gesamtkosten von 1.968.586,60 € (Variante 2)

-           und damit verbunden den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von maximal 1.433.427,24 €.

Die notwendigen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2020/21 eingestellt und die Bauausführung wird frühestens im Jahr 2020 realisiert.

 

Beschluss Nr.: VI/0600/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der AWO Soziale Dienste gGmbH Güstrow als Träger der Kindertagesstätte „Kinderland“ abgeschlossen wurde.

 

Beschluss Nr.: VI/0601/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem ASB Ortsverband Güstrow e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Klimperkiste“ abgeschlossen wurde.

 

Nichtöffentlicher Teil

 

Beschluss Nr.: VI/0602/17

Als Grundsatzentscheidung beschließt die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Kauf des Gebäudegrundstückes Kastanienstraße 1 a mit der Kindereinrichtung „Butzemannhaus“ mit den dazugehörenden Außenanlagen und Stellplätzen auf dem Flurstück 9/33 der Flur 139 Gemarkung Güstrow in einer Größe von 2.821 m².

 

Beschluss Nr.: VI/0635/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Bürgermeister zu beauftragen, alle Voraussetzungen zu prüfen, damit das Grundstück Lange Straße 8 in 18273 Güstrow, Flur 59, Flurstück 60 wieder den Sanierungsvermerk zur Städtebauförderung im Grundbuch erhält. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für Sanierungsmaßnahmen an dem Objekt ist somit möglich, bedarf aber einer gesonderten Beschlussvorlage.

 

Beschluss Nr.: VI/0611/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017, dem Bewerber pro-show Eventtechnik die Ausrichtung des Güstrower Stadtfestes 2018 bis 2020 unter Verzicht auf die Einnahmen aus Gebühren gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow zu übertragen. In dem als Anlage eingereichten Konzept ist die Veranstaltungsfläche auf den Markt zu reduzieren, der Grünmarkt und ggf. weitere Händler sind am Samstag auf dem Pferdemarkt ergänzend zu integrieren.

In Abhängigkeit der Haushalte 2018 – 2020 der Barlachstadt Güstrow und entsprechend einer möglichen Verlängerungsoption wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zur Durchführung des Stadtfestes in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist nachweislich jährlich für das Programm einzusetzen und zweckgebunden für die Organisation und Durchführung des Güstrower Stadtfestes entsprechend abzurechnen.

Sollte es im Rahmen der Vertragsdauer zu einer Sanierung des Marktes vor dem Rathaus kommen, ist ein Ausweichstandort zu nutzen. Möglich ist der Platz an der Bleiche.

 

Beschluss Nr.: VI/0612/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017, dem Gewerbeverein Güstrow e.V.<s> </s>die Ausrichtung des Güstrower Inselseefestes von 2018 bis 2020 entsprechend der in der Anlage 1 befindlichen Bewerbung zu übertragen.

In Abhängigkeit der Haushalte 2018 – 2020 der Barlachstadt Güstrow und entsprechend einer möglichen Verlängerungsoption wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zur Durchführung des Güstrower Inselseefestes in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist nachweislich jährlich für das Programm einzusetzen und zweckgebunden für die Organisation und Durchführung des Güstrower Inselseefestes entsprechend anzurechnen.

 

Beschluss Nr.: VI/0586/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 den Verkauf des Erbbaurechtes gemäß vorliegender notarieller Urkunde vom 13.07.2017, UR Nr. 592/2017 und verzichtet gleichzeitig auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

 

Beschluss Nr.: VI/0618/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2017 die Genehmigung des Pachtvertrages für das Bürgerhaus.