Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 16.05.2013

 

Beschlussprotokoll zur Sitzung der Stadtvertretung am 16.05.2013

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0788/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0798/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2013 des Städtebaulichen Sondervermögens „Schweriner Vorstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: V/0804/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013:

 

Die Geschäftsleitung der Freizeit- und Immobiliengesellschaft Güstrow mbH (FIG) wird beauftragt, gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Güstrow GmbH (SWG) auf der Grundlage des technischen Gutachtens vom 28.02.2013 die Sanierung und die begleitenden Baumaßnahmen in der Oase durchzuführen. Die Finanzierung von 1,2 Mio. € soll in den nächsten 6 Jahren über den Gewinnabführungsvertrag zwischen den SWG und der FIG erfolgen. 

 

Beschluss Nr.: V/0836/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013: Der Bürgermeister wird beauftragt, schnellstmöglich für die Zeit bis zum 31.08.2013 eine zumutbare sanitäre Anlage am Inselseestrand in Form einen Wagens bzw. Containers aufzustellen.

 

Beschluss Nr.: V/0790/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 „Tierklinik an der Plauer Chaussee“ gemäß § 13 a BauGB. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 28/7 der Flur 42, Gemarkung Güstrow (s. a. Anlage 1: Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.) Planungsziel ist durch die Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche die geordnete städtebauliche Entwicklung eines sonstigen Sondergebietes Tierklinik. Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB wird abgesehen

(§ 13 a Abs. 2 Nr. i. V. m. § 13 (3) BauGB). Ebenso wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen (§ 13 (2) Nr. 1 BauGB).

 

Beschluss Nr.: V/0795/13

 

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013

 

1. den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 der Barlachstadt Güstrow „Tierklinik an der Plauer   Chaussee“ und den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung vom Februar 2013 zu billigen,

2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 der Barlachstadt Güstrow „Tierklinik an der Plauer Chaussee“ mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen      und

3. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen (Parallelverfahren § 4 a Abs. 2 BauGB).

 

 

Beschluss Nr.: V/0812/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 den Beschluss-Nr. III/1370/03 vom 26.06.2003, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 66 – Hafenstraße/Bützower Straße, aufzuheben.

 

 

Beschluss Nr.: V/0815/13

 

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013

 

1.  die Aufhebung des rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 13 –   Hafenstraße/Bützower Straße nur für den noch nicht bebauten Teilbereich und

 

2.  gemäß § 12 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden, und die Planung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2   BauGB).

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/0809/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 Städtebaufördermittel (einschließlich des Eigenanteils der Gemeinde) sowie Eigenmittel zur Finanzierung der nichtförderfähigen Kosten und zusätzliche Eigenmittel gemäß Kostenberechnung für die Finanzierung der Baumaßnahme Am Berge, 1. BA, einzusetzen.

 

Beschluss Nr.: V/0810/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 Städtebaufördermittel (einschließlich des Eigenanteils der Gemeinde) sowie Eigenmittel zur Finanzierung der nichtförderfähigen Kosten und zusätzliche Eigenmittel gemäß Kostenberechnung für die Finanzierung der Baumaßnahme Schlossstraße, Los 1, Straßenbau, einzusetzen.

 

Beschluss Nr.: V/0823/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 16.05.2013 der Veräußerung des Grundstückes Domplatz 18 durch den jetzigen Eigentümer zuzustimmen.