Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 24.01.2008

Aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung am 24.01.2008

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: IV/0949/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2008, den Präsidenten bzw. das Präsidium der Stadtvertretung Güstrow zu beauftragen, den Neujahrsempfang 2008 der Stadt Güstrow vorzubereiten. Zur Durchführung des Empfanges wird dem Präsidenten ein Finanzrahmen in Höhe von 3.000,00 Euro bereitgestellt. Nötiges Personal im Rahmen der Vorbereitung des Empfanges wird durch die Verwaltung sichergestellt. Die Terminwahl liegt in der Verantwortung des Präsidenten der Stadtvertretung.

Beschluss Nr.: IV/0945/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2008, die Haushaltsstelle 0000.6100 – Städtepartnerschaften – auf 11.200 EUR zu erhöhen. Die Haushaltsstelle 0000.7170 wird gestrichen.

Beschluss Nr.: IV/0952/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2008, dem Partnerstadtverein Güstrow e. V. einen Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2008 in der HH-Stelle 0000.6100 (von insgesamt 11.200,00 Euro) zur freien Verfügung zu stellen. Das Geld ist im Rahmen der Vereinssatzung für Städtepartnerschaften einzusetzen. Zum Jahresabschluss soll über die Verwendung ein entsprechender Bericht mit Nachweis abgegeben werden.

Beschluss Nr.: IV/0953/08
Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2008, dass die Gelder, die aus dem Haushalt für den Partnerstadtverein Güstrow e. V. zur Verfügung gestellt werden, durch das Rechnungsprüfungsamt am Jahresende entsprechend überprüft werden.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: IV/0927/08
Personalangelegenheit

Beschluss Nr.: IV/0938/08Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2008 in dem Verwaltungsverfahren des Innenministeriums M-V als Enteignungsbehörde den Vergleichsvorschlag der Enteignungsbehörde vom 04.12.2007 abzulehnen.