Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Die Barlachstadt Güstrow sucht zum 01.09.2025 Schiedspersonen

Die Barlachstadt Güstrow sucht engagierte und verantwortungsbewusste Personen, die Interesse daran haben, zum 01.09.2025 ein Schiedsamt in der Stadt zu übernehmen. Zu besetzen sind das Amt der Schieds­person und der stellvertretenen Schiedsperson.

Das Schiedsamt bietet mit außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bestimmten Strafsachen die Möglichkeit, aktiv zur Konfliktlösung beizutragen und das Miteinander in unserer Stadt zu fördern.

Als Schiedsperson kann gewählt werden, wer bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat und in der Barlachstadt Güstrow wohnt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine pauschalisierte monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 €. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie sollten sich in die Lage anderer Menschen hineinversetzen und deren Perspektiven verstehen können. Eine klare und respektvolle Kommunikation ist von Vorteil, um unterschiedliche Meinungen in der Konfliktlösung zu moderieren. Alle sächlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsperson werden zur Verfügung gestellt und es erfolgt eine gründliche Vorbereitung auf die Arbeit.

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl bedarf anschließend der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Güstrow.

Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an der Übernahme eines Schiedsamtes haben, senden ihre Bewerbung bitte bis zum 13.06.2025 an die Barlachstadt Güstrow. Stadtamt, Frau Lommack, Markt 1, 18273 Güstrow, oder per E-Mail an dina.lommack@guestrow.de.

Für Fragen zum Schiedsamt steht Frau Lommack unter der Telefon 03843 769-483 zur Verfügung.

Nicht zur Wahl als Schiedsperson ist geeignet, wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Ebenso nicht wählbar ist eine  Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist, kann die Funktion einer Schiedsperson auch nicht ausüben.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-103
karin.bartock@guestrow.de