Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll aus der Sitzung der Stadtvertretung vom 29.10.2025

 

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr.: VIII/0219/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 der Wahl vom 05.09.2025 von Herrn Stephan Hagemann zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Barlachstadt Güstrow unter Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren zuzustimmen.

 

Beschluss Nr.: VIII/0229/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 den Bürgermeister zu beauftragen, Kontakt zum Eigentümer der Liegenschaften am Bahnhof aufzunehmen und zu prüfen, inwiefern die Aufenthaltsqualität im Bahnhofsbereich kurz-, mittel - und langfristig verbessert werden kann. Diese Zustände, insbesondere im Bereich der Unterführung, hinsichtlich Kriminalität und Vandalismus sind nicht länger zu akzeptieren.

Mit dem Eigentümer und Betreiber sind insbesondere zu klären:

1. Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit vorzugsweise die Installation einer Videoüberwachung

2. Verbesserung von Sauberkeit und Hygiene vor allem umgehendes Entfernen von Graf?ti und Beschmierungen und regelmäßige Reinigungen.

Dabei sind auch rechtliche und ?nanzielle Aspekte zu erörtern.

Der Stadtvertretung ist zum 31.03.2026 Bericht zu erstatten.

Beschluss Nr.: VIII/0232/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025: Die Stadtvertretung begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Aktivität des Bürgerausschusses hinsichtlich der Erstellung des Arbeitspapieres inklusive der Leitlinien.

Das Arbeitspapier, das die Arbeitsorganisation und -abläufe darstellt inkl. der Leitlinien für die Bürgerbeteiligung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: VIII/0202/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Barlachstadt Güstrow mit der Veränderungsliste Stand 07.10.2025.

Beschluss Nr.: VIII/0125/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen durch die Barlachstadt Güstrow Rahmen des Sofortprogrammes gegen den Leerstand und zur Belebung der Innenstadt.

Beschluss Nr.: VIII/0147/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Neufassung der Entgeltordnung für das Stadtarchiv der Barlachstadt Güstrow.

Die Entgeltkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: VIII/0173/1/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow bestimmt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 folgende Delegierte in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages

Mecklenburg-Vorpommern und deren Stellvertreter:

Mitglied Stellvertreter Fraktion/Zählgemeinschaft
Bürgermeister Stadtrat -
Torsten Renz Andreas Ohm ZG CDU/Reddig/Kuhn
Sebastian Sterl Heiko Karmoll ZG CDU/Reddig/Kuhn
Hanni Böttcher Astrid Bartels ZG CDU/Reddig/Kuhn
Jan Settegast Philipp da Cunha ZG SPD/Larisch/Kohlhagen
Uwe Burckhardt Dr. Kersten Klevenow ZG SPD/Larisch/Kohlhagen

Beschluss Nr.: VIII/0188/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77- Stahlhof gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).

Städtebauliches Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Ausnutzung und Neuordnung der Baufelder zu schaffen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2/2 (anteilig), 2/6 (anteilig), 3 (anteilig), 5 (anteilig), 6/1 (anteilig), 6/2 (anteilig), 7/1, 7/2, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 16, 22, 23, 24, 35 der Flur 13, das Flurstück 1 (anteilig) der Flur 61, die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Flur 62, die Flurstücke 53/1 und 53/2 der Flur 63 sowie das Flurstück 69 der Flur 71, alle Gemarkung Güstrow mit einer Größe von ca. 6,3 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB wird abgesehen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 BauGB).

Beschluss Nr.: VIII/0189/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 29.10.2025, dass für die Erschließungsstraßen des Ortsteils Klueß abseits der Bundesstraße B 104 Teterower Chaussee Tempo-30-Zonen eingerichtet werden.

Der Bürgermeister als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt, die hierfür erforderliche verkehrsbehördliche Anordnung zu erlassen und umzusetzen.

Beschluss Nr.: VIII/0197/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025, den Beschluss Nr. VII/1004/23 vom 07.03.2024 „Aufhebung des Beschlusses Nr. Vll/0866/23 und erneuter Aufstellungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 - Glasewitzer Burg“ aufzuheben.

Beschluss Nr.: VIII/0198/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 119 - Schabernack gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 24/1, 24/2, 25/2 und das Flurstück 38/19 (teilweise) der Flur 35, sowie das Flurstück 12/1 der Flur 44 (teilweise) alle Gemarkung Güstrow, mit einer Größe von ca. 2,5 ha. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr.: VIII/0199/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die in der Anlage beigefügte Neufassung der Parkgebührenverordnung.

Beschluss Nr.: VIII/0203/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 4 BauGB die Aufhebungssatzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Schweriner Vorstadt“ sowie für die Erweiterungssatzung „Östlich Ulmenstraße“ nach Ablauf der Frist für die Durchführung der Sanierung.

Beschluss Nr.: VIII/0204/1/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 den Maßnahmeplan für die Sanierungen der Straßen und Plätze, die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, den Ersatzneubau von Brücken und den Bau von eigenständigen Radwegen, gemeinsamen Geh-/Radwegen bzw. Fahrradstraßen in den Jahren 2026 bis 2030 als Grundlage für die Vorbereitung und Umsetzung der darin enthaltenen Vorhaben.

Für die Realisierung der jeweiligen Vorhaben sind Einzel- bzw. Haushaltsbeschlüsse erforderlich.

Beschluss Nr.: VIII/0210/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Fläche des Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 6, Flurstück 34 (Fahrradabstellanlage Bike+Ride-Anlage, Schwaaner Straße 77) für den öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße im Sinne des § 3 Nr. 4 StrWG M-V mit der Beschränkung auf die Benutzungsart „Geh- und Radverkehr“ zu widmen.

Beschluss Nr.: VIII/0211/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Einstellung der Kosten für die Investitionsmaßnahme „Bürgermeister-Dahse-Straße 1. BA“ in Höhe von 413.000,00 € brutto in den Wirtschaftsplan 2026 des Städtischen Abwasserbetriebes Güstrow.

Beschluss Nr.: VIII/0213/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die

1. Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen der Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow aus Haushaltsmitteln vom 10.11.2022.

Beschluss Nr.: VIII/0218/1/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 abweichend vom Beschluss Nr. VII/0751/22 folgende Bedingungen für die Vermarktung des Baugebietes Fischerweg:

Die Bauparzellen werden öffentlich für drei Monate zu folgenden Bedingungen ausgeschrieben:

1. Für Bewerber, die ein Grundstück zur Errichtung eines Gebäudes mit anschließender Selbstnutzung erwerben wollen, wird ein Festpreis von 163,00 €/m² festgelegt. Für jedes zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geborene Kind unter 14 Jahren reduziert sich dieser Festpreis um 5,00 €/m². Berücksichtigt werden nur Kinder, die ihren Wohnsitz auf dem zu erwerbenden Grundstück nehmen werden. Kaufanträge sind für alle verfügbaren Parzellen zulässig, mit Ausnahme der Parzellen 2, 3, 5, 7, 9 und 11. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs des Antrags.

2. Bei Bewerbern, die sich auf mehrere Grundstücke bewerben, erfolgt die Vergabe durch die Verwaltung nach dem Höchstgebot; das Mindestgebot beträgt 163,00 €/m². Die Gebote zum Erwerb mehrerer Grundstücke können nur für die Parzellen 1, 2, 3, 5, 7, 9 und 11 abgegeben werden. Gebote, die auf andere Gebote Bezug nehmen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

3. Ein Verkauf an Hausbaufirmen bzw. Bauträger wird ausgeschlossen.

4. Abweichend von § 6 Abs. 4 Nr. 3 a) der Hauptsatzung wird der Bürgermeister ermächtigt, die Veräußerung der Grundstücke zum Festpreis ohne eine Beschlussfassung der Stadtvertretung vorzunehmen. Die Stadtvertretung ist über erfolgte Veräußerungen zu informieren.

5. Der Erwerb wird an eine Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren geknüpft.

6. Eine Beleihungsvollmacht bis max. 700.000,00 € ist den Bauherren zu gewähren.

7. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch die Erwerber zu tragen.

Beschluss Nr.: VIII/0234/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Durchführung des Güstrower Weihnachtsmarktes 2025 durch Highlights Event Management Heiko Lange als Veranstalter im Zeitraum vom 05.12.2025 – 21.12.2025 entsprechend des in der Anlage 1 befindlichen Antrages. Die Veranstaltungsfläche wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VIII/0205/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche der Gemarkung Güstrow. Die Fläche liegt im Bereich des Baugebietes „Petershof“. Alle mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.

Beschluss Nr.: VIII/0207/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 die

1. Änderung des Nutzungsvertrages vom 11.06.2024 zwischen der Barlachstadt Güstrow und dem Aero Club von Güstrow e.V. „Hans Grade“.

Der Entwurf der Änderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss Nr.: VIII/0225/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 29.10.2025 das noch zu vermessende Baufeld MU5d im Baugebiet „Stahlhof“ an den Kaufantragsteller Nr. 1 zu veräußern.