Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Allgemeine Hinweise zur Vermeidung von Rattenbefall

Aufgrund von mehreren Meldungen über Sichtungen von Ratten im Stadtgebiet der Barlachstadt Güstrow bittet der Bürgermeister alle Bürgerinnen und Bürger, nachfolgende allgemeine Hinweise zu beachten.

Hinweise zu Haus/Wohnung und Grundstück

Es ist wichtig, den Ratten sowohl die Nahrungsquellen als auch die Lebensräume zu entziehen. Organische Abfälle und Essensreste müssen sicher verwahrt werden. Verhindern Sie den Zugang für Ratten zu den Mülltonnen, da dieser oft eine Möglichkeit zur Nahrungsbeschaffung darstellt. Entsorgen Sie keine Speisereste oder Küchenabfälle über die Kanalisation. Lagern Sie Tierfutter nicht in offenen Bereichen oder Schuppen. Bei der Fütterung von Haustieren oder Vögeln ist darauf zu achten, dass die Ratten nicht auf den Futterplatz zugreifen können. Bieten Sie Ratten keine Unterschlupfmöglichkeiten, indem Sie Gerümpel, Holzstapel und Ähnliches nicht über längere Zeit lagern. Halten Sie Sträucher, Bodendecker und Kletterpflanzen kurz, um Ratten keine Deckung zu bieten. Achten Sie darauf, dass der Komposthaufen richtig angelegt ist und keine Ratten sich darin vermehren können. Überprüfen Sie Gebäude und andere Strukturen auf mögliche Eingänge und verschließen Sie diese. Achten Sie auf sogenannte "Rattenstraßen". Das sind die Wege, die Ratten zwischen ihren Bauen und Futterquellen nutzen. Die Verantwortung für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer.

Hinweise für den öffentlichen Bereich

Füttern Sie keine Tiere im öffentlichen Bereich, wie zum Beispiel an Gewässern, in Grünanlagen und Parks oder in gastronomischen Außenbereichen. Lassen Sie keine heruntergefallenen Speisen liegen. Werfen Sie keine Speisereste in die Natur, sondern entsorgen diese in den Abfallbehältern. Stellen Sie Sperrmüll erst zum Termin an die Straße.

Meldepflicht

Rattenbefall ist in Deutschland meldepflichtig. Ratten gelten als Gesundheitsschädlinge. Ihre Ausscheidungen wie Kot, Urin und Speichel können Bakterien und Viren enthalten, die durch den Menschen bei Kontakt mit der Haut, Schleimhäuten oder Atemwegen aufgenommen werden können. Dies kann zu einem schweren Krankheitsverlauf führen. Grundstückseigentümer als auch Mieter müssen den Befall oder den Verdacht auf Ratten melden. Zuständige Behörde für die Meldung von Rattenbefall in der Barlachstadt Güstrow ist der Landkreis Rostock, Gesundheitsamt. Einzelne Sichtungen sind nicht meldepflichtig, aber ein größerer Befall ist umgehend der Behörde mitzuteilen. 

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-103
karin.bartock@guestrow.de