Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 03.04.2025

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr.: VIII/0142/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Einwohnerantrag zur Standortwahl für den Neubau eines Spielplatzes in Suckow für unzulässig.

Beschluss Nr.: VIII/0140/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025, die Aktion “Patenschaft für Blumenampel” zu starten. Die Abteilung Stadtmarketing gewinnt Firmen und Privatpersonen als Paten, die an Straßenlaternen Blumenkästen finanzieren. Auf einem Namensschild können die Sponsoren benannt werden.

Beschluss Nr.: VIII/0143/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 das Geld vom Inselseefest 2025 in Höhe von 15.000 Euro, für das Stadtfest 2025 mit 5.000 Euro und dem Citymanager mit 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Über die Verwendung der Mittel für den Citymanager entscheidet der Hauptausschuss nach Antragstellung.

Beschluss Nr.: VIII/0144/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025:

Die verkehrsrechtliche Anordnung des Bürgermeisters als untere Straßenverkehrsbehörde im Zusammenhang mit den aktuellen Baumaßnahmen in der Eisenbahnstraße, Bleicherstraße und Gutower Straße einer Prüfung zu unterziehen. Mit dem Ziel, dass zeitlich befristet die Aufhebung der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung in der Langen Straße erfolgt und die aus den Baumaßnahmen resultierenden Belastungen in der Liebnitzstraße, der Plauer Straße, der Goldberger Straße und der Wallensteinstraße aufgeteilt werden. Die täglichen unzumutbaren Belastungen der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer die eine Nord–Süd-Nutzung in der Barlachstadt beanspruchen, sollten durch diese zeitlich eingeschränkte Maßnahme angemessen gemindert werden.

Das sollte unverzüglich durch folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Aufhebung der eingeschränkten Fahrtrichtung in der Langen Straße durch das Befahren in beide Richtungen;
  • Linksabbiegen in die Lange Straße aus der Hollstraße kommend;
  • Tonnagebegrenzung bis 3,5 t mit Ausnahme des ÖPNV;
  • Zeitliche Neuordnung vorhandener Anwohnerparkplätze in der Langen Straße
  • Prüfung zur Festlegung der Pollerzeiten werktags auf 20:00 bis 06:00 Uhr.

Die Stadtvertretung ist über das Ergebnis der Prüfung bis zum 11.04.2025 zu informieren.

Beschluss Nr.: VIII/0060/24

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die in der Anlage beigefügte Anpassung des Betriebsführungsentgeltes des Städtischen Abwasserbetriebs Güstrow an die Stadtwerke Güstrow GmbH.

Das Betriebsführungsentgelt beträgt ab dem 01.01.2025 488.750,00 Euro jährlich. Es ist in 12 monatlichen Raten zu je 40.729,17 Euro zu zahlen.

Die laut Anlage 2 des Betriebsführungsvertrages zwischen der Barlachstadt Güstrow und der Stadtwerke Güstrow GmbH vorhandene Planstelle des Controllers wird durch die Betriebsleitung unverzüglich neue besetzt. Das durch den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow an die Stadtwerke Güstrow GmbH zu zahlende Betriebsführungsentgelt wird aus diesem Grund um 72.000,00 Euro reduziert und beträgt ab dem 01.01.2025

416.750,00 Euro und ist in 12 monatlichen Raten zu je 34.729,17 Euro zu zahlen.

Beschluss Nr.: VIII/0121/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025, den im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, durch die externe Firma Rödl & Partner GmbH, geprüften Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2021 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen festzustellen.

 

Beschluss Nr.: VIII/0122/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025: Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2021, für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen, eine Entlastung erteilt.

 

Beschluss Nr.: VIII/0134/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 eine überplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 75.000 € für die externe Vergabe der Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Beschluss Nr.: VIII/0124/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die 1. Änderung der Hauptsatzung der Barlachstadt Güstrow.

 

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VIII/0102/25

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 die Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche der Flur 68 der Gemarkung Güstrow.

 

Jahresbericht zur örtlichen Prüfung 2024

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow nimmt in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Jahresbericht zur örtlichen Prüfung 2024 der Vorsitzenden Person des Rechnungsprüfungsausschusses sowie der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis.

Der Bericht liegt in der Zeit vom 22.04. – 30.04.2025 im Bürgerbüro der Barlachstadt

Güstrow, Markt 1, zur Einsichtnahme aus.