Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 19.05.2022

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 19.05.2022

 

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0661/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Antragsunterlagen für die Bewerbung unserer Barlachstadt Güstrow für die Anerkennung als anerkannter Tourismusort in Mecklenburg-Vorpommern zusammenzustellen und an das dafür zuständige Ministerium für Wirtschaft; Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu übergeben.

 

Beschluss Nr.: VII/0662/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 die Verwaltung zu beauftragen, das letztmalig im Jahr 2011 fortgeschriebene Tourismuskonzept zu überarbeiten.Diese dann 2. Fortschreibung soll gemeinsam mit Akteuren aus der Tourismusbranche, Kultureinrichtungen und Gastronomen, dem Beirat für Menschen mit Behinderung, dem Seniorenbeirat sowie Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden.

 

Ziel soll es sein, Handlungsfelder zu überprüfen, neue Angebots- und Produktideen zu diskutieren und zu erarbeiten und gegebenenfalls zu erweitern bzw. zu ergänzen.

 

Beschluss Nr.: VII/0711/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022, eine Festveranstaltung zwischen dem 1. und 4. Oktober 2022 durchzuführen und dazu Vertreter der Partnerstädte einzuladen. Mit dieser Veranstaltung sollen historische Ereignisse, wie 30 Jahre Deutsche Einheit und Jahrestage von Städtepartnerschaften, gebührend begangen werden.

 

Beschluss Nr.: VII/0668/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den Inhalt der „Fortschreibung 2021 des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Güstrow“.

 

Beschluss Nr.: VII/0670/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) die in der Anlage zusammengestellte Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 - Östlich Bredentiner Weg.

 

Beschluss Nr.: VII/0664/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen durch die Barlachstadt Güstrow im Bereich der Sportstätten- und Kulturförderung.

 

Beschluss Nr.: VII/0666/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 die Richtlinie zur Förderung der Träger von Kindertageseinrichtungen in der Barlachstadt Güstrow zur Umsetzung der Teilnahme an einem Schwimmkurs für Kinder im Vorschulalter.

 

 

 

Beschluss Nr.: VII/0675/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 106 Sankt-Jürgens-Weg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren).

Städtebauliches Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Urbanen Gebiets (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit Gemeinbedarfs- und öffentliche Einrichtungen in Verbindung mit nicht störendem Gewerbe und Wohnen zu schaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 - Sankt-Jürgens-Weg mit einer Größe von 31,1 ha umfasst die Flurstücke: 43/2, 43/6, 43/7, 44, 45/3, 45/4, 45/5, 45/7, 45/8, 47, 48, 49/1, 49/2 und 50 der Flur 7 der Gemarkung Güstrow.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses ist.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

Beschluss Nr.: VII/0677/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022:

 

  1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),
  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 - Goldberger Straße - Schwarzer Weg der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2022 gebilligt (Anlage 2 und Anlage 3).

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 - Goldberger Straße - Schwarzer Weg der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  1. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
     

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VII/0708/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022, einen Rechtsanwalt für u. g. Sachverhalte zur anwaltlichen Vertretung und Beratung der Stadtvertretung zu beauftragen:

 

- Widerspruch gegen den Beschluss Nr. Vll/0660/22 der Stadtvertretung vom 24.02.2022 am 07.03.2022

- Widerspruch gegen den Beschluss Nr. Vll/0658/22 der Stadtvertretung vom 24.02.2022 am 07.03.2022

- Beanstandung des Beschlusses über den Antrag Nr. VII/0684/22 der Stadtvertretung vom 07.04.2022 am 14.04.2022

- Beanstandung des Beschlusses über den Antrag Nr. VII/0683/22 der Stadtvertretung vom 07.04.2022 am 20.04.2022

- Umsetzung des Beschlusses Nr. VII/0685/22 der Stadtvertretung vom 07.04.2022 am 20.04.2022 zur Versagung der Darlehensgewährung SAB

 

Beschluss Nr.: VII/0710/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung 19.05.2022:

  1. Die Ausschreibung zur Verpachtung der Bootsliegeplätze am Inselseekanal ist aufzuheben.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen zur zukünftigen Nutzung zu führen.

Beschluss Nr.: VII/0682/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022:

 

  1. Die Beendigung des Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück mit der Gemarkung Güstrow zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Beschluss Nr.: VII/0651/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 den mit Beschluss-Nr. VII/0172/20 vom 26.03.2020 vorgesehenen Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Vollmodernisierung zu erhöhen.

Die Erhöhung entspricht einer max. förderrechtlichen Ausgabenüberschreitung von 10 % gemäß 6.5 der StBauFR unter Einhaltung der Förder- und Kostenobergrenze.

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anerkennung durch das Landesförderinstitut und des notwendigen Eigenmittelnachweises des Eigentümers.

 

Beschluss Nr.: VII/0706/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 die Vergabe der Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke Nr. 63 – Falkenflucht über den Mühlbach, gemäß Vergabevorschlag.

 

Beschluss Nr.: VII/0707/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 19.05.2022 die Vergabe der Bauleistungen, Erschließung Stahlhof für den Bau der Stützwand/ Uferbefestigung gemäß Vergabevorschlag.