Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 24.02.2022

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 24.02.2022

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0616/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022:

Der Bürgermeister wird mit der Entwicklung eines Konzeptes für ein touristisches Leitsystem für das gesamte Stadtgebiet der Barlachstadt Güstrow beauftragt. Das Ergebnis sollte nach der Fertigstellung an zwei für den Tourismus markanten Standorten

- auf dem Marktplatz und

- dem Franz-Parr-Platz (in Höhe der Güstrow-Information)

als elektronische Info-Punkte für alle Besucher und Touristen eingesetzt werden. Dabei sollten möglichst viele in der Stadt Güstrow angesiedelten Einrichtungen und Unternehmen eine Berücksichtigung finden. Neben dem Aufzeigen verschiedener Standorte ist die Möglichkeit einer zusätzlichen Zimmervermittlung über die Info-Punkte vieler Leistungsträger dafür vorzusehen. Eventuelle Fördermittelmöglichkeiten für diese Verbesserung der touristischen Infrastruktur gilt es, dafür in den zuständigen Bereichen der Landesregierung M-V anzufragen. Federführend soll die Abteilung Marketing, Kultur und Tourismus sein. Die dafür erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2024/2025 einzuplanen und zwar über die Städtebauförderung/Sanierung Markt und Franz-Parr-Platz.

Beschluss Nr.: VII/0652/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Neubesetzung eines Mitgliedes im Aufsichtsrat der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH

Mitglied neu: Mathias Puschik

Beschluss Nr.: VII/0654/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitgliedes für Heike Ohm (Mitglied) im Ausschuss für Senioren, Familie und Soziales

Stellvertretendes Mitglied alt: Mathias Puschik

Stellvertretendes Mitglied neu: Andrè Sonnenberg

Beschluss Nr.: VII/0659/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 Folgendes:

  1. Die Gewerbesteuer wird im Haushaltsjahr 2022 nicht erhöht. Im Haushaltsjahr 2023 wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 340 % auf 381 % angepasst.

2. Die Grundsteuern A und B werden im Haushaltsjahr 2022 nicht erhöht.

3. Im Haushaltsjahr 2023 werden die Hebesätze bei der Grundsteuer A von 310 % auf 323 % und bei Grundsteuer B von 400 % auf 427 % angepasst.

Beschluss Nr.: VII/0659/1/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022, dass der Grunderwerb der Flächen im Bebauungsplangebiet Nr. 76 aus dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 gestrichen wird.

Beschluss Nr.: VII/0659/2/22

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022, dass eine Kreditvergabe an den Städtischen Abwasserbetrieb im Haushaltsplan 2022/2023 durch die Stadtvertretung nicht genehmigt wird.

Beschluss Nr.: VII/0592/1/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 dieHaushaltssatzung, den Haushaltsplan und den Stellenplan 2022/2023 der Barlachstadt Güstrow einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen.

Beschluss Nr.: VII/0592/2/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Erhöhung der Zuwendung an den Partnerstadtverein Güstrow e.V. von 3.000,00 Euro auf 10.000,00 Euro für das Jahr 2022.

Beschluss Nr.: VII/0592/3/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022:

Die geplanten Mittel für einen zu planenden „Kultursommer“ in Höhe von 27.000,00 Euro sind in den Bereich der Haushaltsstelle im Produkt 28100 mit einer bindenden Mittelvergabe durch den Fachausschuss Jugend, Schule, Kultur und Sport einzustellen.

Beschluss Nr.: VII/0627/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022, den im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, durch die externe Firma Rödl & Partner GmbH, geprüften Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2017 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen festzustellen.

Beschluss Nr.: VII/0628/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022:

Dem Bürgermeister der Barlachstadt Güstrow wird für den Jahresabschluss der Barlachstadt Güstrow 2017 für die Kernverwaltung und die Sondervermögen „Altstadt, Südstadt und Schweriner Vorstadt“ mit seinen Bestandteilen und Anlagen eine Entlastung erteilt.

Beschluss Nr.: VII/0610/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die veränderte Kapazitätsplanung für Schulen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow ab dem Schuljahr 2022/2023.

Beschluss Nr.: VII/0604/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Lebenshilfe Güstrow e.V. als Träger der Kindertageseinrichtung „Medicus“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0605/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Lebenshilfe Güstrow e.V. als Träger der Kindertageseinrichtung „Sonnenkinder“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0620/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0621/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0622/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Die kleinen Schlossgeister“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0623/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 24 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der VS Kinder- und Jugendhilfe Region Rostock gGmbH als Träger der Kindertageseinrichtung „Dachssteig“ abgeschlossen wurde.

Beschluss Nr.: VII/0611/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022:

1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 - Einzelhandel Heideweg der Barlachstadt Güstrow in der vorliegenden Fassung vom November 2021 (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 2).

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 - Einzelhandel Heideweg der Barlachstadt Güstrow mit der Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13a Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschluss Nr.: VII/0609/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 den vorliegenden Entwurf als Grundlage für die Ausführung der Oberflächengestaltung der Flotowstraße.

Beschluss Nr.: VII/0614/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022:

1. die Satzung des Stadtarchivs der Barlachstadt Güstrow,

2. die Benutzungsordnung des Stadtarchivs der Barlachstadt Güstrow und

3. die Entgeltordnung des Stadtarchivs der Barlachstadt Güstrow.

Die Entgeltkalkulation wird gebilligt und zur Kenntnis genommen.

Beschluss Nr.: VII/0625/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Annahme einer Geldspende von Famila-Handelsmarkt Güstrow GmbH & Co.KG in Höhe von 1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus stützungsbedürftigen Familien an diesen Ferienspielen vorgesehen.

Beschluss Nr.: VII/0630/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 Herrn Ingolf Mauer aus der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Güstrow GmbH abzuberufen.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/0631/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beauftragt die Verwaltung in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Verhandlungen über die Beendigung eines Erbbaurechtsvertrages aufzunehmen.

Beschluss Nr.: VII/0613/21

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 24.02.2022 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für Ordnungsmaßnahmen im Rahmen von Freilegungsarbeiten auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung. Die Maßnahme ist Bestandteil des Fördermittelantrages 2021 der Barlachstadt Güstrow an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes M-V.