Touristenfischereischein

Wenn Sie beabsichtigen in Mecklenburg Vorpommern Ihren Urlaub zu verbringen und sich beim Angeln zu entspannen, können Sie hier einen Touristenfischereischein erwerben.

Wie & was

Zur Ausübung des Fischfanges ist das Mitführen eines gültigen Fischereischeines erforderlich. Für touristisch interessierte Angler, ab Vollendung des 10. Lebensjahres wird der befristete Fischereischein für die Dauer von 28 Kalendertagen erteilt. Bei einer wiederholten Antragstellung im Kalenderjahr und unter Vorlage des bereits erteilten Touristenfischereischeines, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Verlängerung des Touristenfischereischeines. Eine Sachkundevoraussetzung ist nicht notwenig. Sie erhalten zum Touristenfischereischein Informationen und Hinweise zur ordnungsgemäßen Fischereiausübung in Form der Broschüre „ Der Zeitlich befristete Fischereischein“ Bedenken Sie jedoch, dass für das jeweilige Gewässer neben dem Fischereischein auch eine Angelerlaubnis notwendig ist.

Wo & was

Im Bürgerbüro der Barlachstadt Güstrow, Markt 1, 18273 Güstrow
In der Touristinformation Güstrow, Franz-Parr-Platz 10, 18273 Güstrow
Unterlagen:
Personalausweis, bei Kindern gilt der Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde als Legitimation;
Antrag;
Erteilter Touristenfischereischein des laufenden Jahres- für die Verlängerung

Gebühren

24,00 € inklusive der Fischereiabgabe und Broschüre (ab 01.01.2014)
13,00 € für die Verlängerung

Angaben zur Überweisung:
Zahlungsgrund: 12200/4310 0001/TFS + Name der antragstellenden Person

Deutsche Kreditbank AG Rostock
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001

Ostseesparkasse Rostock

IBAN: DE16 13050000 0605 7777 72
BIC: NOLADE21ROS

Volks- und Raiffeisenbank Güstrow-Bützow
IBAN: DE17 1406 1308 0004 4444 00
BIC: GENODEF1GUE

Linkhinweis

Gewässerkarte Mecklenburg-Vorpommern unter www.lav-mv.de