Marktfestsetzung

Die Marktfestsetzung wird im Gewerbeamt des Ordnungsamtes gemäß § 69 GewO (Gewerbeordnung) erteilt.

Wie & Was
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:
- Anbieter- und Warenverzeichnis
- Lageplan
- Marktordnung des Veranstalters
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Versicherungsnachweis
- Einverständniserklärung des Platzvermieters
- Gewerbeanmeldung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Gebühren
Die Gebühr für die Festsetzung des Marktes beträgt gemäß der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg Vorpommern 26,00 Euro bis 1.534,00 Euro.

Formulare