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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Artikel als Mail versendenAutofahren im Wald ?!


 

Die Barlachstadt Güstrow und die Güstrower Stadtforst informieren aus gegebenen Anlass, dass ein Befahren des Waldes auf nichtöffentlichen Wegen mit KFZ aller Art nach § 28 LWALDG MV generell nicht gestattet ist. Das betrifft damit auch alle städtischen Waldgebiete, einschließlich Bockhorst (Bereich der Gartenanlagen) und Sumpfsee. Wegen der lang anhaltenden Trockenheit ist die Waldbrandgefahr sehr hoch.

Beim Parken im Wald kann es durch die hohe Hitzeentwicklung des Katalysators bei KFZ zu Entzündungen kommen. Darum werden zurzeit und auch zukünftig verstärkt Kontrollen in den Waldgebieten der Barlachstadt Güstrow durchgeführt und bei Verstößen gegen das Waldgesetz Anzeige bei der Unteren Forstbehörde erstattet.

 



Frau Barbara Zucker, Barlachstadt Güstrow, Pressestelle am 23.07.2010

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