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Anschrift

Barlachstadt Güstrow
Der Bürgermeister
Bürgerbüro
Markt 1
18273 Güstrow

Telefon: 03843 769-172
Telefax:  03843 769-532
E-Mail : buergerbuero@guestrow.de

Sprechzeiten

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Aktuelle Meldungen

Kurzinformationen aus dem Bürgerbüro

Veränderte Öffnungszeit

Das Bürgerbüro der Stadt Güstrow hat 
aus technisch-organisatorischen Gründen
am Freitag, dem 18.05.2012 geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Reisen von Kindern

Das Bundesministerium des Innern informiert

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Hintergrundinformationen: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Touristenfischereischein

Den Touristenfischereischein, sowie die Fischereiabgabemarken erhalten Sie auch in der Güstrow-Information am Franz-Parr-Platz.

GEZ Gebührenbefreiung

Hinweise zur Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühren erhalten Sie unter
Service.m-v.de