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Sicherheit & Ordnung
Parkerleichterung Soziale Dienste
Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und das Abstellen eines Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung hilfs- und pflegebedürftige Menschen unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung erteilt werden.
Anschrift
Barlachstadt Güstrow
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Markt 1
18273 Güstrow
Telefon: 03843/769311
Telefax: 03843/769530
eMail: michael.lemal@guestrow.de
Öffnungszeiten
| Montag | keine Sprechzeit |
| Dienstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | keine Sprechzeit |
| Donnerstag | 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| Freitag | keine Sprechzeit |
Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheines
Gebühr
pro Kfz 29,00 €
Formulare