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Parkerleichterung für Soziale Dienste

Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und das Abstellen eines Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung hilfs- und pflegebedürftige Menschen unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung erteilt werden.

Anschrift
Barlachstadt Güstrow
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Markt 1
18273 Güstrow

Telefon: 03843/769311
Telefax: 03843/769530
eMail: michael.lemal@guestrow.de

Öffnungszeiten

Montag keine Sprechzeit
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag keine Sprechzeit

Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheines

Gebühr
pro Kfz 29,00 €

Formulare