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Bewohnerparken

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Der Parkausweis ist ein Jahr gültig.

Anschrift
Barlachstadt Güstrow
Der Bürgermeister
Ordnungsamt
Markt 1
18273 Güstrow

Telefon: 03843/769311
Telefax: 03843/769530
eMail: michael.lemal@guestrow.de

Öffnungszeiten

Montag keine Sprechzeit
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeit
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag keine Sprechzeit

Gebühr
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt die Gebühr 30,70 Euro.

Formulare