Fundsachen
Wenn Sie eine Sache finden, sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro mitzuteilen und die Sache bei der Stadt Güstrow - Bürgerbüro abzugeben.
Fundsachen- Auktion im Internet
Neue Wege beschreitet das Fundbüro im Güstrower Bürgerbüro seit 2006. Statt der Auktionen im Bauhof werden Fundgegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, online im Internet versteigert. Die Gemeinde nutzt dabei die Internetplattform „ Loprio “ (der Name steht für „Lost Property Internet Office). Die Seite mit den Güstrower Fundsachen ist über die Homepage der Gemeinde www.guestrow.de in der Rubrik „Bürger & Verwaltung / Bürgerbüro“ leicht zu finden.
Gegenüber der bisherigen Form der Fundsachenversteigerung hat das Ersteigern „per Mausklick“ wesentliche Vorteile: Im Auktionsportal www.loprio.de bieten mehrere kommunale Fundämter gemeinsam nicht abgeholte Fundgegenstände an. Das Angebot für den Interessenten ist um ein Vielfaches höher als bei einer herkömmlichen Versteigerung.
Die erforderliche Registrierung als Nutzer ist auch für ungeübte Internetsurfer ganz einfach zu bewerkstelligen und selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Für den Erwerber fallen keine Gebühren an. Kosten für Verpackung und Porto werden zusätzlich in Rechnung gestellt, falls die ersteigerte Fundsache nicht im Bürgerbüro im Rathaus persönlich abgeholt wird. Fundfahrräder sind vom Versand ausgeschlossen, da hier die Kosten unangemessen hoch wären.
Der Ersteigerer wird mit dem Zuschlag und der Zahlung gesetzlicher Eigentümer des ersteigerten Gegenstandes. Ein schriftlicher Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb wird zusammen mit dem gekauften Gegenstand übersandt bzw. bei Abholung ausgehändigt. Im Gegensatz zu den bekannten Internet-Auktionshäusern verstecken sich die Anbieter hier nicht hinter einem Pseudonym. Die Anschrift des anbietenden Fundamtes ist bei jedem angebotenen Gegenstand erkennbar. Damit ist sichergestellt, dass der ersteigerte Gegenstand auch tatsächlich in den Besitz des Ersteigerers gelangt. Wie bei herkömmlichen Fundsachenversteigerungen gilt aber auch hier, eine Haftung für Sachmängel und Funktionsfähigkeit wird nicht übernommen