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Barlachstadt Güstrow 
Der Bürgermeister
Bürgerbüro
Markt 1
18273 Güstrow

Telefon: 03843 769-172
Telefax:  03843 769-532
E-Mail : buergerbuero@guestrow.de
 

Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

An- bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde

Wir heißen Sie in der Barlachstadt Güstrow herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich gut einleben und sich bei uns wohlfühlen.
Beachten Sie bitte, dass Sie nach dem Meldegesetz verpflichtet sind, innerhalb einer Woche Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. 

 

Wie & Was
Die An- oder Ummeldung können Sie entweder persönlich vornehmen oder durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen. Hierzu legen Sie bitte für jede zu meldende Person folgende Unterlagen vor: den Personalausweis oder die Geburtsurkunde, Kinderreisepass und den Reisepass. Es können die korrekten Daten zur Anmeldung übernommen und die Dokumente gleichzeitig mit der neuen Anschrift versehen werden.
Personen ab dem 16. Lebensjahr unterliegen der eigenständigen Meldepflicht, können aber beim Zuzug der Familie durch die Eltern angemeldet werden. Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen zu unterschreiben.
Bei der Anmeldung können Sie gleichzeitig der Weitergabe Ihrer Daten an Adressbuchverlage, an Parteien oder Religionsgemeinschaften usw. ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Abmeldung 2. Wohnsitz: Wenn Sie die Nebenwohnung aufgeben und keine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie den Nebenwohnsitz abmelden.

 

Fristen
Anmeldefrist: spätestens 1 Woche nach Wohnungsbezug

Gebühren
An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei.