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Lohnsteuerkarten werden ca. Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr versandt.
Die Lohnsteuerkarten erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie am 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnung gemeldet waren. Die Ausstellung der ersten Steuerkarte (z.B. für Auszubildende) muss beantragt werden. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Bei persönlicher Beantragung ist die Vorlage eines Personaldokumentes erforderlich.
Wer für eine andere Person die Lohnsteuerkarte beantragt, muss durch eine Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Änderungen auf der Lohnsteuerkarte, welche die Steuerklassen, die Zahl der Kinderfreibeträge (Kinder unter 18) sowie die Religionszugehörigkeit betreffen, können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen.
Die Berücksichtigung von Kindern über 18 sowie von Pauschbeträgen erfolgt nur beim Finanzamt.