Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptaussschusses vom 11.04.2024

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/1091/24

Personalangelegenheit

Beschluss Nr.: VII/1093/24

Personalangelegenheit

Beschluss Nr.: VII/1060/24

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Beauftragung mit dem Komplettabbruch aller Gebäude des Objektes ehemals PGH Motor, Kessiner Winkel in Güstrow.

Beschluss Nr.: VII/1062/24

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 11.04.2024 den Einsatz von Städtebaufördermittel im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen auf Grundlage des Förderhöchstbetrages gemäß Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR).

Beschluss Nr.: VII/1040/24

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Veräußerung eines Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 10.

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/1067/24

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Annahme der Schenkung des Druckes „ENCONIUM oder Lob=Spruch des weitberühmten, gesunden, kräftigen und wohlschmeckenden Gersten=Biers Kniesenack genannt“ (1706) aus Schweizer Privatbesitz für das Stadtmuseum Güstrow.

Beschluss Nr.: VII/1086/24

Der Hauptausschuss der Barlachstadt beschließt in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Verwendung der finanziellen Mittel für den Bürgerhaushalt 2023 gemäß Beschluss VII/0894/23 wie folgt zu ändern:

Statt der Maßnahme 4. Aufstellung einer Mehrgenerationenschaukel wird eine barrierearme Stehwippe an der Badestelle Inselsee aufgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bürgerhaushalt 2024.

Der Hauptausschuss nimmt den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Bürgerhaushaltes 2023 gemäß Anlage zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der beschlossenen aber nicht vollständig realisierten Maßnahmen aus dem Bürgerhaushalt 2024 zu.

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VII/1089/24

Personalangelegenheit

Beschluss Nr.: VII/1088/24

Personalangelegenheit